rein von der rechtlichen seite aus betrachtet..
...in einem verschlossenen behältnis.
verschlossen heisst nicht in einer geschlossenen gürteltasche.sondern in einer art futteral mit schliesseinrichtung.also im rucksack in einem entsprechenden futteral wird wohl keiner 'was sagen...können.
bei schusswaffen...ich meine den richtigen...geht man von der "drei-handgriffe-regel" aus...also mindestens drei notwendigen handgriffen,die der berechtigte überhaupt durchführen muss,um sein eisen aus der transportumhüllung zu nehmen...in welcher das ding natüüüürlich ungeladen von und zur zugelassenen schiesstätte oder dem jagdlich genutzten revier oder dem büchsenmacher oder sonstigen "zugelassenen" zwecken/orten transportiert wurde.
sollte also auch bei besagten messern/multitool ausreichend sein.
Ergebnis 1 bis 20 von 8630
Baum-Darstellung
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14.09.2017, 19:51 #11
Geändert von pfandflsche (14.09.2017 um 19:58 Uhr)
pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
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