Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
... aber im Bekanntenkreis ist ein Polizist und der hat mein 2 cm Klingen (!) Einhandhubertz gleich als nicht-des-bei-sich-habens-erlaubt qualifiziert, meinte eigentlich müsse er es beschlagnahmen, da private Feier, konnte ich es behalten.
1) Richtiger Zeitpunkt den Bekanntenkreis deutlich auszudünnen.

2) Und es ist ja nicht so, das nicht auch mal Leute mit Sachverstand an solche "Problematiken" herangehen:

http://cms.haller-stahlwaren.de/file...ringmesser.pdf

Das ist der BKA Feststellungsbescheid zu kleinen Butterfly/Springmessern (Klinge 41mm oder kürzer, 10mm max. Breite)

Du kannst davon ausgehen das ein Feststellungsbescheid für deinen Schlüssel-Einhänder genauso aussehen würde.

Wie gesagt, Bekanntenkreis ausdünnen kann NIE schaden

Gruß,
Oliver