Was das "Warum?" angeht -> http://www.r-l-x.de/forum/showthread...=1#post3400233
rechtlicher Aspekt: WaffG 42a ist zu beachten, auch wenns schwachsinnig ist - muss jeder mit sich selbst ausmachen. Kurzform: Führen von festellbaren, einhändig zu bedienenden Klappmessern oder feststehenden Messern mit einer Klinge länger als 12cm nur wenn ein "Sozialadäquater/Sozialanerkannter"-Zweck vorliegt (u.A. Sport, Jagd, Brauchtum ...)
Besitz ist nicht weiter geregelt, legal. Messer mit "Waffeneingeschaft" (Dolch, 2-schnedig usw.) erst ab 18.
Gruß,
Oliver
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01.02.2013, 09:53 #11love_my_EXIIGast
Geändert von love_my_EXII (01.02.2013 um 09:54 Uhr)
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