Haftung für die Hausverwaltung weil die beschlossende Besichtigung/Reparatur (2008) durch Maler/Tischler nicht in Auftrag gegeben wurde ! Und somit evtl. Folgeschäden entstanden sind.
Und gegen den Tausch Holz gegen Kunststoff ist nichts einzuwenden wenn die Kunststoff Fenster farblich angepasst werden ?
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Thema: Haftbarkeit Hausverwaltung
Hybrid-Darstellung
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28.02.2012, 10:43 #1

Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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28.02.2012, 10:55 #2
Für Beides bräuchtest du Akteneinsicht.
Beschlosse Besichtiung durch Maler/Tischler - wurde dieser Auftrag an Handwerker vergeben oder nicht?
Punkt 2 würde ich so sehen - nach Beurteilung durch Fachleute und Kostenvoranschläge hat die HV
selbstständig sich für Kunststoff enstschieden.
Und nochmal - was machen deine Beiräte?????????
Die kann man übrigens auch haftbar machen!
(was viele bei Ihrer Wahl nicht wissen)
Gruß
RobbyGeändert von jagdriver (28.02.2012 um 10:57 Uhr)
"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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