Wenn du die Rechnung nachweislich zu deiner Entlastung zurück geschickt hast liegt dir kein Beleg vor welchen du zahlen kannst oder sollst.Sie müssen dir eine Rechnung schicken,ohne diese würde ich nichts zahlen oder einziehen lassen.
Ist die Rechnung nicht aussagekräftig immer wieder zurück schicken bis das Sinn ergibt.
Haben wir schon mehrfach durch,auch schon übers Gericht gegangen,wir nagten uns richtig verhalten,also kein Problem.
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25.02.2012, 13:33 #3Grüße Sebastian
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