Bei uns in Österreich:

24 Monate gesetzliche Gewährleistung, Diese kann im Kaufvertrag bei beweglichen Gütern auf 12 Monate reduziert werden. Sollte dies nicht passieren, gelten die 24 Monate.

Die 12 monatige Gewährleistung ist wiederum unterteilt, in den ersten 6 Monaten bist Du als Kunde recht gut abgesichert, in den zweiten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, also Du musst dem Händler beweisen das der Mangel von Beginn an vorhanden war, ansonsten zahlst Du als Kunde, oder bist zumindest auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Die von Dir erwähnte 12 Monate Garantie über einen Rückversicherer sind nur eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers. Mit der gesetzlichen Gewährleistung hat das nichts zu tun. In den ersten 6 Monaten ist die obige Prozentuale Aufteilung beim Material nicht unbedingt relevant, da ja die Gewährleistung greift. In den zweiten 6 Monaten kann so eine Zusatzgarantie für Dich als Kunde schon etwas bringen.

Der Händler kann sich mit diesem Rückversicherer zumindest vor Großen Kosten bei zB Motor- oder Getriebeschäden absichern. Diese Großschäden treten statistisch aber auch nur bei 1-2 % der GW Fahrzeuge auf, also viel seltener als man glauben mag.

Im Gebrauchtwagenkaufvertrag ist es für Dich wichtig mit welcher Bewertungsklasse die unterschiedlichen Bauteile bewertet werden. In Österreich zB von 1 (neuwertig) bis 4 (defekt). Achte darauf das das Fahrzeug hier wirklich in der passenden Klasse bewertet wird.

Wenn zB bei Lack- Karosserie eine 3 angekreuzt wird, darf das KFZ reparierte Unfallschäden aufweisen u.s.w.

Bei einem ordentlich gepflegten Gebrauchtwagen sollte eine durchgehende 2er Bewertung machbar sein, denn wenn gewisse "Mängel" schon im Kaufvertrag verankert wurden, kannst Du im Nachhinein natürlich auch keine Ansprüche stellen.