Zitat Zitat von Chefcook Beitrag anzeigen
Ich denke, dass Christian auf die Gewährleistungspflicht des Händlers hinaus will und der sieht ja keinen Selbstbehalt des Endkunden vor...
Danke Max, genau so war meine Frage gemeint, entschuldigt meine unglückliche Ausdrucksweise.

Und wenn die Aussage vom Max amtlich ist, über weitere Zustimmung würde ich mich freuen, dann wäre ich auch schon fertig.

Es Bedarf also keiner besonderen oder weiteren Schriftform im Vertrag?

So long...