Hallo Member,

ich hätte da ne kurze Frage an unsere Rechtsexperten....

Zur Situation:

Ich hole morgen unseren "neuen" Gebrauchten ab. Dieser hat 90 TKM gelaufen.
Im Kaufvertrag ist eine Gebrauchtwagengarantie eines Versicherungskonzerns vereinbart.

Lohnkosten werden im Schadenfall generell mit 100 % erstattet.

Ersatzteilkosten werden wie folgt erstattet.
Bei Fzg. bis 50 TKM = 100%.
Pro 10 TKM mehr verringert sich der Anteil um 10%.
Bei Fzg. + 100 TKM pauschal 40% der Ersatzteilkosten.

Nun meine Frage:

Bleibe ich im Schadenfall auf der Differenz hängen? Oder trägt der Händler die Differenz.

Desweiteren beschäftigt mich die Frage, was genau im Kaufvertrag stehen muss ohne das ich anschließend am Fliegenfänger hänge.

Schon mal vielen Dank

So long...