Nach meinem Verständnis muss die Finanzierung von der Bank in Schriftform angenommen werden, sofern der Darlehensnehmer als Verbraucher handelt. Wenn die Person, die jetzt die Schlussrate finanzieren will, die gleiche ist, die bereits vorher das Boot finanziert hat, sollte doch bereits zum ursprünglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Kaufvertrag gemacht worden sein, sodass jetzt gar keiner mehr erforderlich ist, oder? Der Eigentumsübergang hat doch bereits stattgefunden und jetzt geht es nur noch um das Darlehen zur Finanzierung der Schlussrate.
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19.02.2012, 09:49 #9Grüße Ingo
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