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  1. #1
    Deepsea
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    Rechtsanwälte unter uns ? Finanzierung und Vertragsannahme

    Hallo Member, vielleicht kann jemand fundiert helfen.

    Ich möchte mal einen Fall konstruieren

    Eine Person kauft eine Sache. Im Kaufvertrag steht Zahlungsvereinbarung " lt. Anlage". Mit dieser Anlage ist eine Finanzierung gemeint. Diese Finanzierung wird durch den Verkäufer bei einer Bank angefragt. Nun vergehen 6 Wochen, der Käufer hat aber keine Bestätigung bekommen, weder von dem Verkäufer noch von der Bank.

    Kann der Käufer davona ausgehen, das somit ein rechtswirksamer Kaufvertrag und kreditvertrag zustande gekommen ist ?

    Oder muss die Annahme explizit durch die Bank angezeigt werden.

    Diese Dinge passieren ja nun öfters, ob bei Autos, Multimedia Produkten, Möbel, usw. Es wird etwas auf Kredit gekauft. Wenn die Bonität des Käufers schlecht ist macht die Bank das Geschäft nicht.

    Wie sieht es den rechtlich aus ? Muss die Bank annehmen oder reicht stillschweigen ?

    Ich hoffe ich habe mich vständlich ausgedrückt :-)

    Dank im voraus !

    Gruss Micha

  2. #2
    Daytona Avatar von Smoke
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    Verbraucherkredit - Schriftform nötig.

    Vg,
    Jürgen

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Im Automobilgewerbe hat man das ja öfter, und wir hatten mal den Fall dass ein Kunde den Kreditvertrag innerhalb der 14tägigen Frist gekündigt hat, damit war der Kaufvertrag auch null und nichtig da dies ein gekoppeltes Geschäft ist, sprich keine Zusage der Bank kein Vertrag und umgedreht.

    Mag sein das sich etwas geändert hat, aber der es geht ja letztendlich um den Verbraucherschutz und von daher wird es wohl immer noch so sein, zumal ein gewerblicher Käufer ja auch ohne Zusage der Bank die Ware nicht übergeben wird.

    Aber mal vor die Rechtsanwälte.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  4. #4
    Daytona Avatar von Smoke
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    Stimmt Torsten, die Verträge sind verbunden.

  5. #5
    Deepsea
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    Falls ich mich unverständlich ausgedrückt habe.

    Eine Person hat ein Boot was finanziert ist. Es ist eine Schlussrate offen. Jetzt macht die Person über diese Schlussrate eine Anschlussfinanzierung. Es gibt keine Bestätigung, weder von der Bank noch vom Verkäufer.

    Gilt diese Anschluss Finanzierung automatisch als angenommen nach, sagen wir mal 5 Wochen ?

    Kann der Käufer auf diese Finanzierung der Schlussrate und dem damit verbundenen Kauf bestehen ? Oder hat der Veräufer recht wenn er sagt, der rechtsgültige Kauf kommt erst mit der Bestätigung der Finanzierung durch die Bank zustande, da dies Vertragsbestandteil ( Zahlungsvereinbarung ) war ?

  6. #6
    Daytona Avatar von Smoke
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    Ich denke, der Vertrag ist noch nicht zustande gekommen, eben wegen fehlender Schriftform.

    Ist aber nur eine Beurteilung aus der Ferne, insbes. ohne Kenntnis des ursprünglichen/ersten Vertrages.

  7. #7
    Deepsea
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    Die Finanzierung ist bereits gemacht über die Restsumme. Aber keine Auftragsbestätigung oder Annahmeschreiben der Bank oder des Verkäufers.

    Nochmal die Frage: Kann Käufer auf den Kaufvertrag (Boot) bestehen obwohl nichts bestätigt wurde oder hat der Verkäufer recht, der sagt es ist noch kein rechtsgültiger Kauf zustande gekommen ( z.b. wegen fehlender Bestätigung oder Annahmeerklärung des Vk oder der finnzierenden Bank ).

  8. #8
    Daytona Avatar von Smoke
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    Imho hat der Verkäufer recht.

  9. #9
    Sea-Dweller Avatar von Ichfreumich
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    Nach meinem Verständnis muss die Finanzierung von der Bank in Schriftform angenommen werden, sofern der Darlehensnehmer als Verbraucher handelt. Wenn die Person, die jetzt die Schlussrate finanzieren will, die gleiche ist, die bereits vorher das Boot finanziert hat, sollte doch bereits zum ursprünglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Kaufvertrag gemacht worden sein, sodass jetzt gar keiner mehr erforderlich ist, oder? Der Eigentumsübergang hat doch bereits stattgefunden und jetzt geht es nur noch um das Darlehen zur Finanzierung der Schlussrate.
    Grüße Ingo



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