Die Jahressteuer beträgt für andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR;
Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeist werden (Elektrofahrzeuge).
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html
Wie die da jetzt aber auf genau 22 Euro kommen.....![]()
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Thema: Kleiner Stromer
Baum-Darstellung
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29.05.2012, 14:16 #11Gruß Percy

"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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