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  1. #1

    rechtliche Frage zum Grundstückskauf / Reservierung

    Hallo,

    der Kauf des von mir bei einem Makler reservierten Grundstücks fängt gerade an, ungemütlich zu werden. Könnt Ihr mir bitte bei folgenden Streitpunkten weiterhelfen:

    1.Reservierung
    Ich habe eine verbindliche Reservierung für ein Grundstück zu einem m² Preis von 150 €.
    Als Reservierungs - Zeitraum wurde voraussichtich bis zum 31.1.2011 eingetragen.

    Durch den noch ausstehenden B-Plan hat sich der Verkauf verzögert. Ich habe dem Makler regelmäßig mein Interesse signalisiert. Jetzt schreibt der Makler, das sich der m² Preis auf 185 € erhöht, da er höhere Kosten hat.
    Ist das ok.? Heisst verbindlich in diesem Fall nicht wie reserviert?

    Und 2. Kann er die Reservierungsgebühr ein behalten bzw. nicht auf den Grundstückspreis anrechnen, obwohl in der Reservierungsvereinbarung steht, das sie angerechnet wird.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße! Christoph
    Grüße! Christoph

  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von rongos
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    Hi Christoph,

    ist der Reservierungszeitraum bis zum 31.1.2011?
    lg Flo

  3. #3
    Daytona Avatar von oberstklink
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    Themenstarter
    ja wir haben es im November 2010 reserviert. in der Vereinbarung steht voraussichtlich bis 31.1.2011. Der Verkäufer will an uns verkaufen , allerdings zu einem höheren Preis.
    Grüße! Christoph

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Steht da wirklich 2011 und nicht 2012?

    Dann ist es ja vor einem Jahr abgelaufen und Preise können sich entwickeln oder?

  5. #5
    Daytona Avatar von oberstklink
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    ja 2011. Wir hätten auch schon gekauft, jedoch nicht ohne b-plan.
    Grüße! Christoph

  6. #6
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Verbindlich ist bei Grundstücken nur, was notariell beurkundet ist, selbst sog. Vorverträge. Also back to square one.
    Beste Grüße
    Beste Grüße
    Rainer

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Ich gehe davon aus, dass du nicht direkt beim Eigentümer kaufen kannst, da dieser die Vermarktung exklusiv einem Makler übergeben hat, oder?
    Gruß Hans

  8. #8
    Yacht-Master Avatar von Der Novize
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    Wenn die Preisbindung abgelaufen ist, ist sie abgelaufen.

    Ich meine damit, dass sie abgelaufen ist.

    In einem Jahr kann viel passieren.

    Eventuell bleibt zu diskutieren, ob der Makler Dich über eventuelle Preisanpassungen im Vorfeld in Kenntnis hätte setzen sollen.

    Aber das ist alles viel Konjunktiv...

    Wenn es Dein Traumgrundstück ist, dann kaufe es zu dem Preis wie vorgeschlagen (wenn im Rahmen des Machbaren).

    PS.: aus eigener Erfahrung - falls er das nicht ist - kaufe nie einen nicht erschlossenen Bauplatz (aber das ist ein anderes Thema).
    Geändert von Der Novize (03.02.2012 um 17:17 Uhr)
    Grüße, Stephan.


    "Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine

  9. #9
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von rainer07 Beitrag anzeigen
    Verbindlich ist bei Grundstücken nur, was notariell beurkundet ist, selbst sog. Vorverträge. Also back to square one.
    Beste Grüße
    Korrekt!

    Eine Reservierung ist eine Vereinbarung zwischen Makler und Kaufinteressenten.
    Der Makler verpflichtet sich darin, die Immobilie aus der Vermarktung zu nehmen.
    Die Rechtssprechung und die Anforderung an einem derartigen Vertrag
    änderte sich in den letzten Jahren ständig.
    Nach meinem Wissenstand ist die max. Laufzeit eine Reservierung 12 Monate
    und muß danach schriftlich neu fixiert werden.

    Gruß
    Robby
    Geändert von jagdriver (03.02.2012 um 20:35 Uhr)
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  10. #10
    Freccione Avatar von mask
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    Zitat Zitat von Der Novize Beitrag anzeigen
    Wenn die Preisbindung abgelaufen ist, ist sie abgelaufen.

    Ich meine damit, dass sie abgelaufen ist.

    In einem Jahr kann viel passieren.

    Eventuell bleibt zu diskutieren, ob der Makler Dich über eventuelle Preisanpassungen im Vorfeld in Kenntnis hätte setzen sollen.

    Aber das ist alles viel Konjunktiv...

    Wenn es Dein Traumgrundstück ist, dann kaufe es zu dem Preis wie vorgeschlagen (wenn im Rahmen des Machbaren).

    PS.: aus eigener Erfahrung - falls er das nicht ist - kaufe nie einen nicht erschlossenen Bauplatz (aber das ist ein anderes Thema).
    Hey Stephan, oder auch gerne an die anderen Wissenden,

    ist ein Grundstück als erschlossen zu zu betrachten, wenn es sich um einen Garten(soll das neue Baugrundstück werden) handelt, der zu einem älteren Haus gehört? Oder erst dann, wenn ein angelegter Weg von Hofeinfahrt bis Baugrundstück exestiert?


    Grüße Dirk

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Nach BauGB: " ...Die Erschließung eines Grundstückes ist gesichert, wenn die Anbindung an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser im erforderlichen Maß gewährleistet ist..."

    Reservierungsvereinbarungen bei Grundstücksgeschäften sind in der Regel nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind. Genau wie eventuell bezahlte Reservierungsgebühren in der Regel nicht einbehalten werden dürfen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  12. #12
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Soweit ich derzeit informiert bin, werden bis max. 20% der Provision als Reservierungsgebühr
    von den Gerichten als zulässig anerkannt.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  13. #13
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Kosten bzw. Schaden musst du nachweisen. Und das brächte im vorliegenden Fall auch nur etwas, wenn der Käufer abgesprungen wäre.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  14. #14
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Und das brächte im vorliegenden Fall auch nur etwas, wenn der Käufer abgesprungen wäre.
    Logisch!

    Das mit den Kostennachweis muß ich erst mal recherchieren.
    Ich benutze keine Reservierungen.

    Gruß
    Robby
    Geändert von jagdriver (03.02.2012 um 23:49 Uhr)
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  15. #15
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Wenns nicht so wäre, müsstest du ja nur die Reservierungsgebühr hoch genug ansetzen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  16. #16
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von oberstklink Beitrag anzeigen
    ja wir haben es im November 2010 reserviert. in der Vereinbarung steht voraussichtlich bis 31.1.2011. Der Verkäufer will an uns verkaufen , allerdings zu einem höheren Preis.
    Eure Reservierung ist seit einem Jahr abgelaufen. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Sollte also der Preis gerechtfertigt und bezahlbar sein, kaufen. Wenn nicht, dann soll er an andere Interessenten, die ihm den Preis zahlen, verkaufen. Wird er es anderweitig nicht los, kann er sich ja zwecks Preisverhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt bei euch melden.

    Habe ich etwas überlesen? Wo ist das Problem?

  17. #17
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Reservierungsvereinbarungen bei Grundstücksgeschäften sind in der Regel nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind. Genau wie eventuell bezahlte Reservierungsgebühren in der Regel nicht einbehalten werden dürfen.
    So ist es,
    ich hatte mal ein Haus reservieren lassen, eine Reservierungsgebühr gezahlt und auch schon enen Nortartermin fixiert, bis ich dann erfuhr, dass der Makler vom Verkäufer überhaupt keinen Auftrag mehr hatte. Dies erfuhr ich vom Makler, der das Haus an einen anderen verkauft hatte....

    Rheinische Grüße, Frank

  18. #18
    Daytona Avatar von oberstklink
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    Also Danke für die Antworten. Das Wort verbindlich hat für mich eine andere Bedeutung. Wir hatten die ganze Zeit Kaufen wollen. Die Verzögerungen kamen vom Makler. Aber wie hier alle schreiben ist die Vereinbarung nicht viel wert. Also Danke und Grüße!
    Grüße! Christoph

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