Hi Christoph,
ist der Reservierungszeitraum bis zum 31.1.2011?
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03.02.2012, 12:58 #1
rechtliche Frage zum Grundstückskauf / Reservierung
Hallo,
der Kauf des von mir bei einem Makler reservierten Grundstücks fängt gerade an, ungemütlich zu werden. Könnt Ihr mir bitte bei folgenden Streitpunkten weiterhelfen:
1.Reservierung
Ich habe eine verbindliche Reservierung für ein Grundstück zu einem m² Preis von 150 €.
Als Reservierungs - Zeitraum wurde voraussichtich bis zum 31.1.2011 eingetragen.
Durch den noch ausstehenden B-Plan hat sich der Verkauf verzögert. Ich habe dem Makler regelmäßig mein Interesse signalisiert. Jetzt schreibt der Makler, das sich der m² Preis auf 185 € erhöht, da er höhere Kosten hat.
Ist das ok.? Heisst verbindlich in diesem Fall nicht wie reserviert?
Und 2. Kann er die Reservierungsgebühr ein behalten bzw. nicht auf den Grundstückspreis anrechnen, obwohl in der Reservierungsvereinbarung steht, das sie angerechnet wird.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße! ChristophGrüße! Christoph
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03.02.2012, 13:32 #2lg Flo
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03.02.2012, 13:47 #3
ja wir haben es im November 2010 reserviert. in der Vereinbarung steht voraussichtlich bis 31.1.2011. Der Verkäufer will an uns verkaufen , allerdings zu einem höheren Preis.
Grüße! Christoph
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03.02.2012, 15:05 #4
Steht da wirklich 2011 und nicht 2012?
Dann ist es ja vor einem Jahr abgelaufen und Preise können sich entwickeln oder?
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03.02.2012, 15:49 #5
ja 2011. Wir hätten auch schon gekauft, jedoch nicht ohne b-plan.
Grüße! Christoph
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03.02.2012, 15:56 #6
Verbindlich ist bei Grundstücken nur, was notariell beurkundet ist, selbst sog. Vorverträge. Also back to square one.
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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03.02.2012, 17:09 #7
Ich gehe davon aus, dass du nicht direkt beim Eigentümer kaufen kannst, da dieser die Vermarktung exklusiv einem Makler übergeben hat, oder?
Gruß Hans
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03.02.2012, 17:16 #8
Wenn die Preisbindung abgelaufen ist, ist sie abgelaufen.
Ich meine damit, dass sie abgelaufen ist.
In einem Jahr kann viel passieren.
Eventuell bleibt zu diskutieren, ob der Makler Dich über eventuelle Preisanpassungen im Vorfeld in Kenntnis hätte setzen sollen.
Aber das ist alles viel Konjunktiv...
Wenn es Dein Traumgrundstück ist, dann kaufe es zu dem Preis wie vorgeschlagen (wenn im Rahmen des Machbaren).
PS.: aus eigener Erfahrung - falls er das nicht ist - kaufe nie einen nicht erschlossenen Bauplatz (aber das ist ein anderes Thema).Geändert von Der Novize (03.02.2012 um 17:17 Uhr)
Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
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03.02.2012, 20:33 #9
Korrekt!
Eine Reservierung ist eine Vereinbarung zwischen Makler und Kaufinteressenten.
Der Makler verpflichtet sich darin, die Immobilie aus der Vermarktung zu nehmen.
Die Rechtssprechung und die Anforderung an einem derartigen Vertrag
änderte sich in den letzten Jahren ständig.
Nach meinem Wissenstand ist die max. Laufzeit eine Reservierung 12 Monate
und muß danach schriftlich neu fixiert werden.
Gruß
RobbyGeändert von jagdriver (03.02.2012 um 20:35 Uhr)
"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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03.02.2012, 21:04 #10
Hey Stephan, oder auch gerne an die anderen Wissenden,
ist ein Grundstück als erschlossen zu zu betrachten, wenn es sich um einen Garten(soll das neue Baugrundstück werden) handelt, der zu einem älteren Haus gehört? Oder erst dann, wenn ein angelegter Weg von Hofeinfahrt bis Baugrundstück exestiert?
Grüße Dirk
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03.02.2012, 23:28 #11
Nach BauGB: " ...Die Erschließung eines Grundstückes ist gesichert, wenn die Anbindung an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser im erforderlichen Maß gewährleistet ist..."
Reservierungsvereinbarungen bei Grundstücksgeschäften sind in der Regel nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind. Genau wie eventuell bezahlte Reservierungsgebühren in der Regel nicht einbehalten werden dürfen.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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03.02.2012, 23:33 #12
Soweit ich derzeit informiert bin, werden bis max. 20% der Provision als Reservierungsgebühr
von den Gerichten als zulässig anerkannt.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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03.02.2012, 23:39 #13
Kosten bzw. Schaden musst du nachweisen. Und das brächte im vorliegenden Fall auch nur etwas, wenn der Käufer abgesprungen wäre.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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03.02.2012, 23:46 #14
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04.02.2012, 00:03 #15
Wenns nicht so wäre, müsstest du ja nur die Reservierungsgebühr hoch genug ansetzen.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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04.02.2012, 08:23 #16ehemaliges mitglied 24812Gast
Eure Reservierung ist seit einem Jahr abgelaufen. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Sollte also der Preis gerechtfertigt und bezahlbar sein, kaufen. Wenn nicht, dann soll er an andere Interessenten, die ihm den Preis zahlen, verkaufen. Wird er es anderweitig nicht los, kann er sich ja zwecks Preisverhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt bei euch melden.
Habe ich etwas überlesen? Wo ist das Problem?
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04.02.2012, 11:51 #17
So ist es,
ich hatte mal ein Haus reservieren lassen, eine Reservierungsgebühr gezahlt und auch schon enen Nortartermin fixiert, bis ich dann erfuhr, dass der Makler vom Verkäufer überhaupt keinen Auftrag mehr hatte. Dies erfuhr ich vom Makler, der das Haus an einen anderen verkauft hatte....
Rheinische Grüße, Frank
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04.02.2012, 21:13 #18
Also Danke für die Antworten. Das Wort verbindlich hat für mich eine andere Bedeutung. Wir hatten die ganze Zeit Kaufen wollen. Die Verzögerungen kamen vom Makler. Aber wie hier alle schreiben ist die Vereinbarung nicht viel wert. Also Danke und Grüße!
Grüße! Christoph
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