Hallo,
der Kauf des von mir bei einem Makler reservierten Grundstücks fängt gerade an, ungemütlich zu werden. Könnt Ihr mir bitte bei folgenden Streitpunkten weiterhelfen:
1.Reservierung
Ich habe eine verbindliche Reservierung für ein Grundstück zu einem m² Preis von 150 €.
Als Reservierungs - Zeitraum wurde voraussichtich bis zum 31.1.2011 eingetragen.
Durch den noch ausstehenden B-Plan hat sich der Verkauf verzögert. Ich habe dem Makler regelmäßig mein Interesse signalisiert. Jetzt schreibt der Makler, das sich der m² Preis auf 185 € erhöht, da er höhere Kosten hat.
Ist das ok.? Heisst verbindlich in diesem Fall nicht wie reserviert?
Und 2. Kann er die Reservierungsgebühr ein behalten bzw. nicht auf den Grundstückspreis anrechnen, obwohl in der Reservierungsvereinbarung steht, das sie angerechnet wird.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße! Christoph
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Baum-Darstellung
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03.02.2012, 12:58 #1
rechtliche Frage zum Grundstückskauf / Reservierung
Grüße! Christoph
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