Für solche und andere Fälle kann sich der Käufer vom Verkäufer im Kaufvertrag bevollmächtigen lassen.
Das hängt in erster Linie davon ab, ob der Mietvertrag vor, oder nach Aufteilung in Wohnungseigentum abgeschlossen wurde. Wurde er bereits vorher abgeschlossen, beträgt die Kündigungssperrfrist drei Jahre, die jedoch erst mit Abschluß des Kaufvertrags zu laufen beginnen.
Wenn man gerade bei Spezialthemen etwas nicht ganz sicher weiß, könnte man auch einfach mal nichts schreiben.
Damit wäre dem Fragesteller häufig wesentlich mehr gedient.
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Baum-Darstellung
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30.01.2012, 12:13 #16Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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