Vieles von dem, was gepostet wurde, war richtig. Insbesondere ist zu beachten, dass die Kündigung erst nach EINTRAGUNG im Grundbuch erfolgen kann. Das ist ein Zeitpunkt, der einige Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages und Zahlung des Kaufpreises liegt.

Problem ist aber in der Praxis, dass Mieter nicht immer der Kündigung oder -nach unwidersprochener Kündigung- dem Räumungsverlangen entsprechen.
Dann folgt die Räumungsklage, die in erster Instanz einige Monate in Anspruch nimmt. Mangels Kostenvorschußpflicht kann auch der klamme Mieter in die Berufung gehen, die auch ihre Zeit braucht.
Realistisch ist bei einem bockigen Mieter davon auszugehen, dass du 12- 15 Monate brauchst, um ihn draußen zu haben. Für die Räumung kannst du dann noch -je nach Größe der Wohnung- 3.000,- - 6.000,- € veranschlagen, die du dem Gerichtsvollzieher zahlen musst.