Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
Das kann im Kaufvertrag auch anders geregelt werden - Notar fragen.

Im Übrigen sollte eine Eigenbedarfskündigung jedenfalls von einem RA formuliert werden.

Gibt es erst mal einen Räumungstitel, verweigern die wenigsten Mieter den Auszug. Wenn doch, wird es ärgerlich und auch etwas langwieriger. Nach meinen Erfahrungen dauert es jedoch selten länger als 9 Monate.

Gruß,
Jürgen

Im Kaufvertrag kann geregelt werden, dass der Verkäufer alle Rechte an den Käufer abtritt bzw. diese auf den Käufer übergehen. Problem dabei ist, dass der Verkäufer die Voraussetzungen für die Eigenbedarfskündigung nicht erfüllt. Er hat keinen Eigenbedarf. Insoweit kann er keinen Anspruch übertragen, den er nicht hat.
Leider ist ein Vorgehen unter Berufung auf eine Bevollmächtigung insofern risikobehaftet.