Im Kaufvertrag kann geregelt werden, dass der Verkäufer alle Rechte an den Käufer abtritt bzw. diese auf den Käufer übergehen. Problem dabei ist, dass der Verkäufer die Voraussetzungen für die Eigenbedarfskündigung nicht erfüllt. Er hat keinen Eigenbedarf. Insoweit kann er keinen Anspruch übertragen, den er nicht hat.
Leider ist ein Vorgehen unter Berufung auf eine Bevollmächtigung insofern risikobehaftet.
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Baum-Darstellung
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30.01.2012, 17:39 #15Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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