Danke für die vielen Informationen, Meinungen und Ratschläge. Ich nehme Sie gerne mit!
Das triffts so ziemlich auf den Punkt.
Wir haben in den nächsten Tagen eine Besprechung mit dem Eigentümer, danach gehts entweder weiter (mit entsprechendem Profi im Schlepptau) oder zur nächsten potentiellen Immobilie...
Ergebnis 21 bis 23 von 23
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30.01.2012, 17:39 #21
Im Kaufvertrag kann geregelt werden, dass der Verkäufer alle Rechte an den Käufer abtritt bzw. diese auf den Käufer übergehen. Problem dabei ist, dass der Verkäufer die Voraussetzungen für die Eigenbedarfskündigung nicht erfüllt. Er hat keinen Eigenbedarf. Insoweit kann er keinen Anspruch übertragen, den er nicht hat.
Leider ist ein Vorgehen unter Berufung auf eine Bevollmächtigung insofern risikobehaftet.Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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30.01.2012, 18:28 #22
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30.01.2012, 18:35 #23
Doch, die Abtretung und Ermächtigung geht. Hab ich schon mehrfach so (erfolgreich) eingeklagt.
Zu prüfen sind natürlich auch alle anderen Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung. Im Fall eines Räumungsvergleichs unbedingt den Verzicht auf Räumungsschutz (soweit gesetzlich zulässig) aufnehmen.
Gruß,
Jürgen
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