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  1. #1
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    8.765
    In der Praxis ist es doch bestimmt sehr aufwendig den Beweis für eine Beschädigung, oder einen Verlust (weg ist weg!), nachzuweisen. Wenn der Höchstbietende bei Abbruch den Artikel oder Schadensersatz fordert hat man unnötigen Ärger am Hals.

    Da ist es doch legitim einen Freund um ein Höchstgebot zu bitten, um in Anschluss daran dann das Angebot abzubrechen.
    Geändert von OrangeHand (26.01.2012 um 11:28 Uhr)
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

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