Zitat Zitat von t1mbo Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

danke für eure bisherigen Ratschläge.
Hatte gestern Abend Email-Kontakt mit dem "Käufer".

Für 150,- Euro verzichtet er auf seine Ansprüche.
Und wie macht Ihr die Abwicklung jetzt? Ich meine, Du überweist im jetzt (nach 1 Jahr) 150,00 Euro, zählt dann der Beleg (Kontoauszug) als Quittung? Wenn ja, wofür? Schuldeingeständnis und rechtlich einwandfreier Vergleich? Oder kann der dann nach nem Jahr wieder ankommen und sagen: hör mal, die 150 Euro waren aber ein bisschen wenig...?

Und wenn jetzt 150,00 Euro fließen, hat dann nicht auch Ebay auf irgendetwas einen Anspruch? Musstest Du damals irgendwelche extra Gebühren bezahlen? (Außer die Einstellgebühren)

Mich stört, dass der Typ da so ohne weiteres nach 1 Jahr noch Ansprüche stellen kann. Gibt es da nicht Fristen, die man einhalten muss?