Und wie macht Ihr die Abwicklung jetzt? Ich meine, Du überweist im jetzt (nach 1 Jahr) 150,00 Euro, zählt dann der Beleg (Kontoauszug) als Quittung? Wenn ja, wofür? Schuldeingeständnis und rechtlich einwandfreier Vergleich? Oder kann der dann nach nem Jahr wieder ankommen und sagen: hör mal, die 150 Euro waren aber ein bisschen wenig...?
Und wenn jetzt 150,00 Euro fließen, hat dann nicht auch Ebay auf irgendetwas einen Anspruch? Musstest Du damals irgendwelche extra Gebühren bezahlen? (Außer die Einstellgebühren)
Mich stört, dass der Typ da so ohne weiteres nach 1 Jahr noch Ansprüche stellen kann. Gibt es da nicht Fristen, die man einhalten muss?
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25.01.2012, 09:54 #11Beste Grüße, Sebastian
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