Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
Vorsicht, auch bei Fremdvermietung sind Renovierungskosten sofern mehrere Gewerke betroffen sind bei einem gewissen Punkt gedeckelt und können dann nicht mehr sofort abgeschrieben werden sondern werden dem KP zugerechnet und sind nur noch der normalen Afa unterworfen- da muß ein guter Stb her!
Meines Wissens dürfen die Renovierungs-/Sanierungskosten in den ersten drei Jahren 15% des Kaufpreises nicht übersteigen. Ansonsten sind dies "anschaffungsnahe Kosten", die der linearen AfA von 2 % (50Jahre) unterliegen.