Zitat Zitat von pemi Beitrag anzeigen
Sollte eine Uhr nicht deutscher LC sein, und es stimmt etwas nicht, und der Verkäufer ist nicht mehr greifbar, muss der aktuelle Eigentümer die Einfuhrsteuer nachweisen. Hat er darüber keinen Beleg, muss er diese im Nachhinein errichten.
Zitat Zitat von Supasonic Beitrag anzeigen
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Wie jetzt................wenn ich meine Rolex bei einem Händler gekauft habe und diese kein LC 100 ist, muss ich beim Flughafen Zoll (oder ähnliches) die Einfuhrsteuer nachzahlen ?

Oder versteh ich da was falsch?!
Natürlich nicht, das ist Super-Stuß. Wie man sowas ungeprüft übernehmen kann