Sorry, hatte nicht gedacht, dass Deine Frage tatsächlich ernst gemeint war, da das Thema "Zoll" ja hier im Forum schon Stoff für mehrere Disertationen bietet für alle möglichen Permutationen von Ländercode, letzter Kaufort (Inland/Ausland/Unbekannt), Erwerbsart (privat/gewerblich/geklaut), Anzahl der Vorbesitzer, ...

Aus diesem Threat lese ich, das die Steuerschuld nicht übertragbar ist. Also zur Sicherheit den Kaufvertrag von privat aus D aufheben.