also:
rekapituliern wir den Fall doch mal wie folgt:
Es wurde ein Kaufvertrag unter Privatleuten unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geschlossen. Zusagen hinsichtlich der Wasserdichtigkeit wurden nicht gemacht (man wäre ja auch schön doof...)
Wer sagt denn bitte, daß der depperte käufer beim reinigen der Uhr nicht die Krone bzw. die Drücker aufgeschraubt hat?
Ich würde mich auf keinen Fall auf irgendwelche Diskussionen einlassen. Der Käüfer hatte immerhin 14 Tage Zeit die Ware zu prüfen. Insoweit wäre für mein dafürhalten die Echtheit der Uhr und offensichtliche Mängel (Glasbruch o.ä) ein Grund den KAufvertrag anzufechten.
Bei der derzeitigen Lage: Käufer = 2. Sieger
Wenn ich jedoch die Bewertungen des Verkäufers seh, glaub ich ihm und vor allen, daß er ohne arglist gehandelt hat bzw. von einem solchen Mangel nichts wußte, zumal er die Uhr zuvor auf WD hat testen lassen.
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Baum-Darstellung
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09.04.2004, 11:40 #14Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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