Original von SL_55...

Aus Kulanz kannst Du dem Käufer ja noch das Angebot machen die von ihm genannten Punkte auf Deine Kosten prüfen zu lassen - mehr aber auch nicht .

Lieber nix auf Kulanz.
Das könnte Dir nachträglich falsch ausgelegt werden.
Einfach abblitzen lassen und bald den Sachverhalt mit Deinem Anwalt besprechen um keine Fehler beim Schriftverkehr zu machen. (Wenn Du das Gefühl hast, dass sich da was zusammenbraut...)