Hallo Leute !
Aus juristischer Sicht betrachtet hat der Verkäufer kein Recht auf Rückgabe , Du hast die Gewährleistung explizit ausgeschlossen! Es handelt sich um einen Privatverkauf, somit ist der Auschluss im Gegensatz zu einem Händler nach aktuellem Schuldrecht problemlos möglich.
Du hast keinen Grund die Uhr zurückzunehmen.
Er könnte Dich belangen, wenn die Uhr unecht oder so wäre...aber ansonsten keine Chance! Also Pech gehabt! Deshalb würde ich solche Käufe auch nur mit persönlicher Übergabe tätigen, da kann man solche Streitigkeiten gleich von Anfang an ausschkießen.
Keep Cool! 8)
Gruß
moritz
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08.04.2004, 13:48 #1
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