Haben die dir was schriftlich geschickt? Da kann man sich doch zu äußern, oder? Da würd ich schreiben, daß du es nicht warst, weil du gearbeitet hast. Sollen dir Beweise zeigen.
Den Tag im Knast würd ich mir antun![]()
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Thema: Hilfe ersucht!
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13.12.2011, 14:55 #1
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Hilfe ersucht!
Hallo,
brauch mal eure Hilfe.
1. Ich wurde angeblich geblitzt. Es war währen meiner Arbeitszeit, ich kann es also nicht gewesen sein. Muss ich da überhaupt drauf reagieren? Soll ich da anrufen und fragen wie sie das beweisen wollen? Oder....
2. Ich stand angeblich in Inssbruck im Parkverbot. Soll 45 Euro zahlen oder ersatzweise einen Tag in den Knast.War wieder während meiner Arbeitszeit....gleiche Frage wie oben...
Danke!Gruß, Christian
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13.12.2011, 14:56 #2Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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13.12.2011, 14:58 #3
Forum rockt. Der Don geht für Christian einen Tag in den Knast.
Viele Grüße, Jens
Ein Leben ohne mechanische Armbanduhr ist möglich, aber sinnlos
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13.12.2011, 15:00 #4
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13.12.2011, 15:10 #5
Mein erster Gedanke bei Lesen des Eingangspost: Das hört sich für mich nach einem doppel ausgegebenen Kennzeichen an. Oder eine Befestigungsschraube am Kennzeichen sorgt für die Möglichkeit, Buchstaben zu verwechseln. Und zusätzlich hat sich die Rennleitung beim Notieren vertippt. Alles schon mal dagewesen und teilweise selber erlebt.
Ich weiß nicht wie das in (ich vermute) Ö mit der Halterhaftung geregelt ist, aber auch da gilt bestimmt die alte Regel: Wer schreibt, der bleibt. Ich würde beide Diensstellen drauf hinweisen, dass die verstösse nicht von Dir begangen worden sein können und mal um Einzelheiten bitten. Oft reicht auch schon der Abgleich der Fahrzeugtypen. Im Zweifel und beim Vorhandensein einer guten Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einschalten.
Wünsche viel Erfolg.Grüße, Sebastian
The road to hell is paved with good intentions.
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13.12.2011, 15:17 #6
Ich bin Anfang des Jahres mal geblitzt worden - 50er Zone, breite Ausfallstraße, übersichtlich, fahre ich fast jeden Tag. Da brettern viele mal verträumt zu schnell durch. Das dachte sich auch die Polizei und ZACK, war's kurz mal hell.
Nach dem ersten Bremsreflex war mein Tacho immer noch auf 80 Sachen. Ich weiß, ich weiß... was ich aber erzählen wollte, ist:
paar Tage später kommt der Brief. Mit Bild von Kennzeichen und Fahrer.
Was soll ich sagen: das Kennzeichen war meins. Aber das zweite Bild mit dem Fahrer zeiget nicht mich, sondern einen mindestens doppelt so breiten Typen mit Bart und Brille. Irgend jemand anders.
Tempoverstoß plötzlich nur noch: mit 64 oder 65 gemessenen gerade mal EUR 50,- Bußgeld.
Den Betrag hab ich augenblicklich überwiesen und nie wieder was gehört. Das war eine glasklare Verwechslung - zu meinen Gunsten.
Wahrscheinlich hatte der andere Kerl danach die Scherereien, als ihm plötzlich völlig zu unrecht ein Vermögen als Bußgeld und was weiß ich wie viel Fahrverbot auferlegt werden sollten.
Hilft jetzt zwar alles nicht direkt weiter, aber zeigt, dass sich da auch mal geirrt werden kann.Gruß,
Martin
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13.12.2011, 15:42 #7
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Ich gehe davon aus, dass Du die Strafe aus Innsbruck per Bescheid der do. Verwaltungsstrafbehörde bekommen hast. Dh. im Normalfall hast Du nur 2 Wochen ab Erhalt des Schreibens Zeit, Berufung einzulegen. Lass Dir also nicht zuviel Zeit!
LG, Oliver
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13.12.2011, 17:19 #8
Du kannst dir Fotos zur Ansicht aushändigen lassen glaube ich.
Aber der Tip mit Fahrzeugtyp sollte eingentlich ausreichen. Wenn sie allerdings beim Kennzeichen keinen Fehler gemacht haben (Verwechslung oder so), dann kannst du dich auf Besuch einstellen, denn dann denken sie, dass Kennzeichen ausgetauscht werden/wurden.
Antworten würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall, schlimmer als Knast wirds meistens eh nicht wenn man es mit der Polizei zu tun bekommtGruß
Stephan
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13.12.2011, 17:52 #9
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Hallo,
sobald als irgend möglich Antworten! Du hast eine Einspruchsfrist die du wahren mußt!
1) Dem Schreiben gleich Beweise über die Arbeitszeit beifügen (Stempelzeiten.........)
2) Bei einer vorhandenen Rechtschutzversicherung einen Anwalt hinzuziehen der das schreiben in "Amtsdeutsch" verfasst mit der Anforderung um Beweise.
bei 1 wirst du wahrscheinlich nichts mehr hören!
bei 2 wird dein Anwalt dich informieren und entsprechend reagieren!Gruß
Elmar
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13.12.2011, 18:08 #10
jaja die Ösis......
ich soll mal auf der Autobahn bei Insbrück 210km mehr als erlaubt gefahren seinund das waren immerhin 100 oder 110km......
bin mal gespannt wie sich Dein Irtum aufdeckt.....ich hatte damals ein nettes Telefonat mit der Dienststelle und dann hat mich die Tante gefragt ob ich denn wenigstens meine "kleine" Strafe überweisen würden...........und klar, was waren damals schon 80 DM.......__________________________________________
von mir aus......
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14.12.2011, 07:04 #11
Eine kurze Benachrichtigung sollte aber schon kommen, so wie hier:
Sehr geehrter Herr B.......,
wir haben inzwischen die Angelegenheit überprüft und mussten dabei feststellen, dass in diesem Fall ein Ablesefehler vorliegt. Bitte entschuldigen Sie dieses Versehen und betrachten Sie die Angelegenheit für Sie als erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Sxxxxxxx Oxxxxxxxxxxxxxx
Landratsamt Oxxxxxxxxxxx - Bußgeldstelle
Auslöser war, dass einer meiner LKWs nachts ca. 400 km von mir entfernt geblitzt worden sein soll. Nach einer kurzen e-Mail mit der Bitte um Überprüfung war das Thema erledigt.Grüße, Sebastian
The road to hell is paved with good intentions.
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14.12.2011, 19:45 #12
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Hallo Sebastian,
mit Punkt 1 habe ich in Salzburg schon meine Erfahrung gemacht. Es kam nichts zurück...........Gruß
Elmar
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15.12.2011, 11:29 #13
elmar: Egal wie, Hauptsache die Sache ist abgeschlossen. Hier gab's bisher immer eine Einstellungsmeldung.
Vielleicht hält Christian uns ja auf dem Laufenden ...Grüße, Sebastian
The road to hell is paved with good intentions.
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