Mein erster Gedanke bei Lesen des Eingangspost: Das hört sich für mich nach einem doppel ausgegebenen Kennzeichen an. Oder eine Befestigungsschraube am Kennzeichen sorgt für die Möglichkeit, Buchstaben zu verwechseln. Und zusätzlich hat sich die Rennleitung beim Notieren vertippt. Alles schon mal dagewesen und teilweise selber erlebt.

Ich weiß nicht wie das in (ich vermute) Ö mit der Halterhaftung geregelt ist, aber auch da gilt bestimmt die alte Regel: Wer schreibt, der bleibt. Ich würde beide Diensstellen drauf hinweisen, dass die verstösse nicht von Dir begangen worden sein können und mal um Einzelheiten bitten. Oft reicht auch schon der Abgleich der Fahrzeugtypen. Im Zweifel und beim Vorhandensein einer guten Rechtsschutzversicherung einen Anwalt einschalten.

Wünsche viel Erfolg.