Zitat Zitat von Air King Beitrag anzeigen
Sehe ich anders. Wir erstellen auch Kataloge (2 verschiedene im Jahr) und die Kataloge gehen von uns nicht ohne Prüfung in die Druckfreigabe. Das sind wir ziemlich genau. Selbst Rechtschreibfehler werden von uns grad zu minuziös aufgespürt. Ich meine ein Unternehmen stellt sich ja schon irgendwie über einen Katalog dar.

Was sagen die Rechtsanwälte aus dem Forum:
Müsste Rolex im Zweifel die abgebildete Uhr (also mit falschen ZB) liefern?
Ich habe
Spannende Frage. Man sollte wirklich Rolex D auf Lieferung klagen und dann sehen, wie der BGH entscheidet.