Spannende Frage. Habe neulich mal einen Bericht gesehen der besagte, dass es selbst bei renommierten europäischen Fluggesellschaften nahezu unmöglich sei, trotz der vielzitierten Fluggastrechte im Schadensfall real was rauszuholen.![]()
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20.10.2011, 13:44 #1
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Flugverspätung, Airline stellt sich tot - Was tun?
Hallo Forum,
vielleicht hat einer von euch Erfahrungen zu dem Thema.
Ich hatte auf 2 Flügen mit der "Royal Air Maroc" von München nach Marrakesch erhebliche Verspätungen. Einmal gut 5 Stunden und das letzte mal sogar über 9 Stunden. Da der Flug mi 9h Verspätung nur ein Wochenendtrip war => besonders ärgerlich. Die Airline hat sich vor Ort schon unmöglich verhalten, absolut kein Informationsfluss.
Die europäischen Fluggastrechte (nach Verordnung 261/2004/EG) sehen eine nicht ganz unerheblich Entschädigung für solche Vorfälle vor.
Ich habe nun mehrmal Versucht diese Entschädigung bei der Royal Air Maroc einzufordern (Brief, email, Telefon). Auf Brief und email erfolgte einfach keine Reaktion, am Telefon wurde mir mehrfach mitgeteilt das dies nur eine Buchungshotline sei und dann aufgelegt mit der Bemerkung ich solle einen Brief schreiben...danke..
Das Luftfahrtbundesamt meint ich kann die Airline zwar wegen solchen Verhaltens bei Ihnen anzeigen, das bringt mir aber nichts zur Durchsetzung meiner privaten Forderungen. Da es bei 2 Flügen und jeweils 2 Personen (imho mit Hilfe von http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte ) um etwa 1600€ geht will ich das ganze natürlich nicht einfach so verstreichen lassen.
Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Thema? Kennt jemand einen Anwalt der sich mit dem Thema auskennt oder ist sogar einer anwesend?
danke
Christian
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20.10.2011, 14:33 #2Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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20.10.2011, 14:45 #3
Ich hab die Tage hierzu einen Bericht im Radio gehört, nachdem es sich - gerade bei resistenten Fluggesellschaften - lohnt, den Fall an spezialisierte Firmen abzutreten wie bei einem Unfallschaden.
Diese erledigen den Schriftwechsel und klagen ggf.
Die ganze Angelegenheit ist für den Fluggast kostenlos, die Firma behält sich im Erfolgsfall eine Provision von ca. 20-30 % der Erstattungssumme ein.
Dafür aber eben auch keine Kosten bei negativer Rechtsprechung und kein weiterer Ärger...
z.B. http://www.flightright.de/Viele Grüße.
Torsten.
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20.10.2011, 14:55 #4
Ich habe da ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht:
Einmal bei Sky Europe (gibt es ja heut gar nicht mehr) - War in London und aufgrund irgendwelcher Schwierigkeiten wurde mein Flug gestrichen. Da ich wieder zurück nach Wien musste hab ich wohl oder übel ein British Airways Ticket um irres Geld kaufen müssen. In Wien habe ich dann Kontakt mit Sky Europe aufgenommen und habe denen den Fall geschildert. Auf einmal gab es eine Sprachbarriere, konnten plötzlich weder Deutsch noch Englisch und als ich einen slowakischen Freund von mir anrufen lies bekam der die tollsten Dinge zu hören! Da war echt alles dabei von, ich hätte den Flug verpasst, bis Flug wurde aufgrund von unvorhersehbarer Wetterprobleme gestrichen. Nachdem ich dann die Stelle für Fluggastrechte eingeschalten habe wurde mir mitgeilt, dass ich gerne in der Slowakei klagen könnte... Am Ende hab ich es dann sein lassen und beschlossen nie mehr mit dieser Linie zu fliegen... Kurze Zeit darauf sind sie ja pleite gegangen, insofern war dieser Vorsatz nicht schwierig einzuhalten
Auf der anderen Seite wurde mir auch mal ein Flug von Austrian gestrichen und die boten sofort Dinge wie Umbuchung auf andere Linien (auch nicht Allianz-Linien), Hotelzimmer und Geld für Essen, Anrufe in die Heimat und Fluggutscheine an.
Seit diesen Erlebnissen versuche ich wenn möglich dezidierte Billig-Airlines zu meiden und stattdessen günstige Tickets bei renomierten Airlines zu bekommen.
An deiner Stelle würde ich die Forderung an eine spezialisierte Firma abtreten und die kümmern sich um den Rest. Selbst wirst du vermutlich nicht weit kommen. Eine heisst Flightright.de
Ich wünsch dir alles Gute!lg Flo
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20.10.2011, 14:56 #5
Ah ok, ich seh gerade Thorsten hat die Sache mit Flightright schon erklärt
lg Flo
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20.10.2011, 14:59 #6
Ah! Kannte ich noch nicht.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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20.10.2011, 20:49 #7
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28.10.2011, 05:03 #8
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- 2.794
also hatten grad den Fall bei hin- u- rueckflug AF von/nach mex mit jeweils 1 tag verspaetung.
Hin wurde direkt von AF mit 600EUR ausgelichen nach meldung im onlineformular. rueck wurde als verpaetung deklariert obwohls ein gecancellter Flug war.
Anschreiben vom anwalt mit klagedrohung, angebot von AF fuer 400EUR angenommen, davon 100 anwalt. war ok und kein grosser aufwand.Nos vemos!
famoso_lars
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31.10.2011, 18:14 #9
Lage ist eindeutig, aber dass Airlines auf nur 1 Schreiben zahlen passiert wohl in einem von 500 Fällen
Also zum Anwalt, meine Frau kann das gerne machen, hat sich aufs Reiserecht spezialisiert
Einfach PNViele Grüße, Manuel
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