Die Scene surrt schon, ob der Ankündigungen der "Verschärfung" zum 1. Nov. 2011 und ob der diversen Artikel in den Medien dazu.
Aber mal der Reihe nach...
Die damalige Oldtimer-/H-Abnahme nach §21c erfuhr im Frühjahr 2007 bereits ihre erste deutliche Veränderung, wo der Status für alle, egal ob 07- oder H-Zulassung, auf 30 Jahre oder älter angeglichen wurde und die Zulassungsstellen demnach ein entsprechendes Gutachten (heute §23) zur Erfassung verlangen.
Das führte (zumindest kurzzeitig) zu einem Zusammenbruch der da stark boomenden Youngtimerscene von Fahrzeugen zwischen 20 und 30 Jahren (07er), da das "billige" Zulassen, vorallem auf 07 flöten ging.
Zukäufe wurden also eher verworfen, Verkaufspreise brachen ein, gebunkert wurde weniger.
Wer vorher einen 07-Eintrag hatte, genoß den Bestandsschutz, der jedoch bei einem Kennzeichenwechsel/Ummeldung verfloss.
Diese mßnahme "bereinigte" die Scene bereits deutlich.
Nun kommts:
Wie in der einschlägigen Presse seit letztem Jahr zu lesen, erlangen aber immer mehr umgangssprachlich genannte "Plastebomber" den Oldistatus gemäß Erstzulassung, speziell z.B. in der Masse die Mercedes Benz Typen W126 (S-Klasse), W201 (190er), und W124 (E-Klasse).
Und das ist wohl einer der Knackpunkte.
Denn bei solchen (Masse-)Autos, die von Haus aus mehr Masse am Markt darstellen, also weit aus weniger Seltenheitswert als vorherige Baureihen haben und von der Haltbarkeit eher einen 40-Jahre Status bräuchten, so mancher Meinung nach, musste man wohl "handeln".
Ein Abänderung von 30 auf 40 für Erstzulassungen ab einem bestimmten Jahrgang war nicht durchsetzbar, die generelle Änderung sowieso nicht.
Also was tun?
Man verschärfte die Oldtimerabnahme, was mit der Pflichtnote des Zustandes "2" erbracht werden muß (vormals 3).
Und das ist für die Scene kein Spaß, da alles was bisher wohlwollen mit "3" (statt 4) den Segen bekam, wird nun wohl hinten runter fallen.
Diese Hürde aber einmal genommen, wird es im Gegenzug aber auch um einiges wohlwollender:
z. B. Motorenumbauten innerhalb des Herstellers aus zeitgleichen Baureihen, werden einfacher abgesegnet. Und zeitgenößische Umbauten mit entsprechenden Teilen werden weniger kritisch beäugt, da die "Jahrzehntklausel" entfällt (Umbauten im ersten Jahrzehnt ab EZ, bzw. deren Möglichkeit dazu).
Eines ist für mich klar: im ganzen wird damit das 07-/H-Kennzeichen wieder zu dem was es sein sollte: eine faire Zulassungsalternative für gepflegtes Kulturblech und keine Sparfuchsvariante für sterbende Ranzbimmeln.
Wer also ersteres/obiges beherzt, hat so oder so nichts zu befürchten.
Somit: keine Panik!
Allzeit knitterfreie Fahrt!
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Hybrid-Darstellung
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25.10.2011, 15:00 #1
Oldtimerinfo: H-Kennzeichen (§23) ab 1.November 2011 "verschärft" =>>>
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25.10.2011, 15:43 #2
Yay! M3 Motoren im 02er werden H-Kennzeichen fähig!
Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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25.10.2011, 16:06 #3
... solange du die motorhalter an der karosse nicht umschweißen musst und vorallem, sollte es das damals schon gegeben haben, bzw. der nachweis erbracht werden, dass bmw (oder ein tuner) das durchaus erfolgreich mal probiert hat oder so.
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25.10.2011, 16:49 #4
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25.10.2011, 16:31 #5
Mit meinem VW Käfer (EZ 1993) brauche ich alle Gedanken an eine andere Zulassung als die ganze normale KfZ-Zulassung also nicht verfolgen. Das Fahrzeug ist also für einen Sonderweg noch deutlich zu jung. Habe ich damit alles richtig verstanden mit den Sonderzulassungen?
Danke Euch!Linksträger.
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25.10.2011, 16:43 #6
93?
weir lesen uns 2023 wieder ;-)
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25.10.2011, 16:59 #7
Man muss aber auch bedenken, dass bald die ersten Autos mit geregeltem Kat den Oldie Status erreichen; wenn die eh schon auf Euro 2 umgeschlüsselt sind, gibts erst ab Hubraum größer ca. 2,5l einen Steuervorteil, was die meisten Besitzer von "Allerweltsautos" wahrscheinlich davon abhalten wird, ein H- Kennzeichen zu beantragen.
Ich muss leider noch 5,5 Jahre wartenAber dann wird richtig abgesahnt; 45€ mehr im Beutel und das pro Jahr!!!
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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25.10.2011, 16:59 #8
Joe, da sitzt Du dann nachm Gasgeben drin wie Duffy Duck, wenn der Motor vorn alleine wegfährt und Du mitm Rest auf der Strasse hockst...
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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25.10.2011, 17:15 #9
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25.10.2011, 17:03 #10
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hihi...
ich zahl grad 135€ oder so steuer bei meinem e30...da is das H Kennzeichen völlig überbewertet...Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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25.10.2011, 17:11 #11
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25.10.2011, 17:14 #12
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die darf ich schon befahren!
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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25.10.2011, 17:18 #13
Dann stopf das Kerlchen noch bissl mit Katzenfutter voll
Gruß, Max
Bollinger!
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25.10.2011, 17:20 #14
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25.10.2011, 17:23 #15
Katzenfutter? Das trifft sich gut, die Nachbarn sind für 2Wochen im Urlaub und wir müssen die Katzen mitfüttern
Gruß, Joe
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Kow How Joe
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25.10.2011, 17:26 #16
Flo, ich hab einen Teil deiner Ausführung mal im Blog zitiert, wenn dir das Recht ist.
Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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25.10.2011, 19:24 #17
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26.10.2011, 10:28 #18
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Gute Sache, das.
Mein Pony-Cabrio hat GsD "2+".
Gern könnte man auch das H erst bei Alter >40 Jahre vergeben.
H steht ja schließlich für "Haltbar".
Grüße vom
Ulli
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25.10.2011, 18:12 #19
Es reicht, wenn du ihm ein Schälchen rausstellst. Die haben nen ausgezeichneten Riecher und futtern alles, was nicht festgebunden ist. Wenn du ungefähr weist, wo er nächtigt, einfach in der Nähe platzieren.
Es ist aber wichtig, dass er irgendwann in nächster Zeit zur Winterruhe kommt.
Ich frag heut Abend mal Julia, wann das spätestens der Fall sein sollte....
Gruß, Max
Bollinger!
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25.10.2011, 19:10 #20
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Ganz klar ist nun nicht, dass wirklich Zustandsnote 2 (Classic Data) erforderlich ist.
Während das Handelsblatt und einige andere Quellen das tatsächlich so darstellen, unter Berufung auf Thomas Caasmann von der GTÜ,
gibt es laut Oldtimer Markt gar keine wesentlichen Änderungen beim geforderten Zustand. Dort heißt es:
"Eine wichtige Neuerung ist, dass Zustandsnoten künftig nicht mehr berücksichtigt werden. Bislang galt ja, dass ein Fahrzeug mindestens der Zustandsnote 3 entsprechen musste. In der neuen Richtlinie wird nun ein „erhaltungswürdiger Zustand“ gefordert. Somit können auch patinierte Fahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, sofern deren Pflege- und Erhaltungszustand einem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut angemessen ist. Die Beurteilung des Pflege- und Erhaltungszustandes von patinierten Fahrzeugen wird der Prüfer dabei nach sachverständigem Ermessen vornehmen – unter Berücksichtigung der Fahrzeugart, des Alters und der Historie."
Oldtimer Praxis beruft sich dabei auch auf die GTÜ, allerdings auf Peter Deuschle.
Festhalten kann man also, dass 2 verschiedene GTÜ-Gutachter die neue Richtlinie offenbar ganz unterschiedlich interpretieren. In der Praxis muss man sich dann bei Zustand schlechter 2 vielleicht nur den richtigen Gutachter suchen...
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