Also im Muenchner Mietspiegel ist ein Posten wieviel Cents fuer eine Wohnung ohne warmes Wasser per m2 abgezogen werden kann.
Daher scheint es ja solche Faelle zu geben.

Folglich kann man eine Wohnung ohne warmes Wasser vermieten und dem Mieter ist es freigestellt wie er das Wasser aufwaermt.

Ich kann man mich deswegen daran erinnern, weil der Betrag ueberraschend gering war.

Es gibt immer noch Wohnungen mit Etagenklos und Kohleoefen. Soll man die denn nicht vemieten duerfen?

Ich war als Student froh gewesen, uberhaupt etwas zu bekommen.

Gruss,
Bernhard