Folgendes Problem:
Beim Einzug vor 2 Jahren hat der Vermieter eine Gastherme und 3 Gasheizöfen an den Mieter verkauft. Die Gastherme ist ein Durchlauferhitzer, der das Wasser der ganzen Wohnung aufheizt.
So wie es aussieht ist die Gastherme nun hinüber. (Evtl verkalkt)
Wer ist nun dafür verantwortlich, dass der Mieter warmes Wasser hat ? Der Vermieter oder der Mieter ?
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22.10.2011, 22:33 #1
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Kein warmes Wasser mehr. Was sagen die Experten ?
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22.10.2011, 22:42 #2ehemaliges mitglied 24812Gast
Ich weiß jetzt nicht wie die rechtliche Lage ausschaut, aber anscheinend ist die Wohnung ohne Heizung und Warmwasseraufbereitung vermietet. Das müsste sich in der Miete widerspiegeln.
Ich würde mir bei der Tour des Vermieters eine andere Wohnung suchen und die Gerätschaften ohne wenn und aber ausbauen.
Möchte das Gesicht des Vermieters sehen.
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22.10.2011, 22:46 #3
Wenn er sie dir verkauft hat, gehört sie dir, warum sollte er verantwortlich sein
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23.10.2011, 00:16 #4
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22.10.2011, 23:07 #5
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Lutz schreibt ja nicht, ob er der Mieter oder Vermieter ist, was aber eig. egal sein müßte: der Mieter hat die Gastherme gekauft, also ist sie sein Eigentum, also ist er dafür verantwortlich. Oder??
Geändert von ulfale (22.10.2011 um 23:09 Uhr)
LG, Oliver
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22.10.2011, 23:07 #6
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23.10.2011, 05:36 #7
Wenn die Miete stimmt, warum nicht?
Eigentlich eine gute Idee, denn von der Vermieterseite gesehen, nerven diese Thermen ungemein: Staendig sind irgendwelche Wartungsarbeiten erforderlich. Man bekommt abendliche Anrufe, da das Ding nicht anspringt etc.etc.
Ausserdem kann der Mieter selber entscheiden, ob er eine Therme haben moechte, die denn neuesten Stand der Technik vekoerpert (Energieinesparung etc.)
...Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass Gegenstaende, die den Mieter selber gehoeren, weniger oft kaputtgehen. Damit meine auch Spuelmaschinen etc.
Gruss,
Bernhard
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23.10.2011, 16:30 #8
Ganz einfach.
- Zunächst mal musste der Mieter dem Vermieter eine Therme und drei Gasöfen abkaufen.
- Dazu kommen die Kosten für Instandhaltung, die normalerweise der Vermieter zahlen muss (Wartung zahlt der Mieter).
- Und dazu kommen aktuell wohl die Kosten für ein neue Gastherme (was Gescheites kostet mit Montage mindestens 2 bis 2,5K).
Und das lege man jetzt mal auf die Miete um. Klingt nach nem echten Schnäppchen...Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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22.10.2011, 23:39 #9
Interessanter Fall. Ich weiß nicht, ob der Verkauf rechtens war. Dem nächsten Mieter verkauft er dann die Fenster...
Die eigentliche Frage lautet doch: Was ist fester, unveräußerlicher Bestandteil einer Wohnung?Geändert von Clapton (22.10.2011 um 23:43 Uhr)
Gruß Hans
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23.10.2011, 03:34 #10
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Themenstarter
Danke für Eure Einschätzungen.
Also so wie es aussieht ist dann wohl der Mieter dann für sein eigenes Warmwasser verantwortlich, wenn die Therme dem Mieter verkauft wurde....
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23.10.2011, 08:57 #11
ist zwar sehr, sehr ungewöhnlich und ich hab sowas noch nie gehört; kommt mit Einbauküchen allerdings regelmäßig vor ... dort werden diese sogar von Mieter zu Mieter verkauft ...
solange der Vermieter keine Leitungen und Verkabelungen verkauft, sollte es passen. Wahrscheinlich hat der Vermieter schlechte Erfahrungen mit Reparaturen & Instandhaltung gemacht, dass er dies an den Mieter abgeben wollte. Ob rechtlich überhaupt zulässig muss ein RA beurteilen.Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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23.10.2011, 18:00 #12
Als Hausmeister kenne ich mich mit den Thermen zu Genüge aus..
Man kann dies auch durchaus positiv sehen :
Keinen Ärger mit strittigen und undurchsichtigen Heizkostenabrechnungen. Man zahlt die Gaskosten und eine jährliche ! Wartung. Fertig !
Eine jährliche Wartung liegt bei ca € 150 vom Fachbetrieb. Es gibt keine Störungen , keine Verkalkungen und die Lebensdauer der Therme
beträgt dann Minimum 10 Jahre , der Wirkungsgrad einer jährlich gewarteten Anlagen ist wesentlich erhöht und die eingesparten Verbrauchskosten liegen
weitaus höher wie die Wartungskosten.
Wenn der Mietpreis ansonsten stimt , ist doch Alles Bestens.
schönen Sonntagabend
Christoph
li
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23.10.2011, 19:23 #13
Sorry, aber das ist Blödsinn.
Die Kosten für Gas werden vom Energieversorger einmal jährlich über die Ablesung des wohnungseigenen Gaszählers ermittelt.
So zahlt der Nutzer genau das, was er verbraucht hat. Was für eine Heizkostenabrechnung soll da strittig sein?
Und die jährliche Wartung zahlt der Mieter bei Gasthermen ohnehin, sofern sie denn gemacht wird.
Der Mieter hat sich den alten, offenbar nicht gewarteten Schrott aufs Auge drücken lassen, und darf jetzt ne neue Gastherme kaufen.
Wenn er mal auszieht, kann er noch versuchen einen Dummen zu finden, der ihm das Zeug wieder abkauft.
Wenn alles so gut gewartet ist, ist es wahrscheinlich eine Frage der Zeit, bis als Nächstes einer der Gasöfen abraucht.
Glückwunsch, so gering kann die Miete gar nicht sein, dass das alles noch positiv ist.
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24.10.2011, 08:48 #14
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Ratschläge vom feinsten ....
Keiner weiss was mit der Kiste ist,welches Gerät,wie alt ....
Schon mal dran gedacht einen Installateur ....
Eventuell nur Wasserdurchlauf zu gering,sprich Perlatoren der Armaturen verkalkt.
Dann springt das Teil gar nicht erst an.
Eventuell Zündelektrode abgebrannt,Flammüberwachungselektrode verbraucht,Thermoelement defekt,Batterien für die (falls schon vorhanden) elektrische Zündung leer ....
Ursachen für "kein Warmwasser" gibt es viele,meist nur eine Kleinigkeit.
Es muss nicht immer das Gerät defekt seinVG
Udo
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24.10.2011, 10:58 #15
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evtl. zu wenig wasser im system...
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24.10.2011, 11:30 #16RAMichelGast
Kann der Mietling überhaupt Eigentum an der fest in der Wohnung des Eigentümers (=Vermieter) montierten Therme erwerben? Doch wohl eher nicht. Die Therme ist fest mit dem Haus und dem Grundstück verbunden. Damit ist der Verkauf nicht möglich. Der Vermieter bleibt Eigentümer der Therme, der Mietling hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und den Anspruch auf Beseitigung des Mangels, also Reparatur der Therme.
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24.10.2011, 11:39 #17
Sehe das auch wie Thomas!
Wenn der Verkauf rechtlich ok wäre, hätte das Beispiel unter Vermieter längst Schule gemacht.
Und wie oben schon erwähnt, als nächstes werden dann Fenster und Türen an den Mieter verkauft.Gruß Frank
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24.10.2011, 12:09 #18RAMichelGast
Ich habe gerade kein BGB zur Hand, aber § 946 BGB dürfte regeln, dass Einbauten, die wesentliche Bestandteile sind, zum Eigentum an der Wohnung gehören.
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25.10.2011, 05:25 #19
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04.11.2011, 20:09 #20
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