Die Scene surrt schon, ob der Ankündigungen der "Verschärfung" zum 1. Nov. 2011 und ob der diversen Artikel in den Medien dazu.
Aber mal der Reihe nach...
Die damalige Oldtimer-/H-Abnahme nach §21c erfuhr im Frühjahr 2007 bereits ihre erste deutliche Veränderung, wo der Status für alle, egal ob 07- oder H-Zulassung, auf 30 Jahre oder älter angeglichen wurde und die Zulassungsstellen demnach ein entsprechendes Gutachten (heute §23) zur Erfassung verlangen.
Das führte (zumindest kurzzeitig) zu einem Zusammenbruch der da stark boomenden Youngtimerscene von Fahrzeugen zwischen 20 und 30 Jahren (07er), da das "billige" Zulassen, vorallem auf 07 flöten ging.
Zukäufe wurden also eher verworfen, Verkaufspreise brachen ein, gebunkert wurde weniger.
Wer vorher einen 07-Eintrag hatte, genoß den Bestandsschutz, der jedoch bei einem Kennzeichenwechsel/Ummeldung verfloss.
Diese mßnahme "bereinigte" die Scene bereits deutlich.
Nun kommts:
Wie in der einschlägigen Presse seit letztem Jahr zu lesen, erlangen aber immer mehr umgangssprachlich genannte "Plastebomber" den Oldistatus gemäß Erstzulassung, speziell z.B. in der Masse die Mercedes Benz Typen W126 (S-Klasse), W201 (190er), und W124 (E-Klasse).
Und das ist wohl einer der Knackpunkte.
Denn bei solchen (Masse-)Autos, die von Haus aus mehr Masse am Markt darstellen, also weit aus weniger Seltenheitswert als vorherige Baureihen haben und von der Haltbarkeit eher einen 40-Jahre Status bräuchten, so mancher Meinung nach, musste man wohl "handeln".
Ein Abänderung von 30 auf 40 für Erstzulassungen ab einem bestimmten Jahrgang war nicht durchsetzbar, die generelle Änderung sowieso nicht.
Also was tun?
Man verschärfte die Oldtimerabnahme, was mit der Pflichtnote des Zustandes "2" erbracht werden muß (vormals 3).
Und das ist für die Scene kein Spaß, da alles was bisher wohlwollen mit "3" (statt 4) den Segen bekam, wird nun wohl hinten runter fallen.
Diese Hürde aber einmal genommen, wird es im Gegenzug aber auch um einiges wohlwollender:
z. B. Motorenumbauten innerhalb des Herstellers aus zeitgleichen Baureihen, werden einfacher abgesegnet. Und zeitgenößische Umbauten mit entsprechenden Teilen werden weniger kritisch beäugt, da die "Jahrzehntklausel" entfällt (Umbauten im ersten Jahrzehnt ab EZ, bzw. deren Möglichkeit dazu).
Eines ist für mich klar: im ganzen wird damit das 07-/H-Kennzeichen wieder zu dem was es sein sollte: eine faire Zulassungsalternative für gepflegtes Kulturblech und keine Sparfuchsvariante für sterbende Ranzbimmeln.
Wer also ersteres/obiges beherzt, hat so oder so nichts zu befürchten.
Somit: keine Panik!
Allzeit knitterfreie Fahrt!
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Baum-Darstellung
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25.10.2011, 15:00 #1
Oldtimerinfo: H-Kennzeichen (§23) ab 1.November 2011 "verschärft" =>>>
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