Interessant. Ich bin eigentlich auch Eurer Meinung.
Frage mich jedoch noch zusätzlich gerade: Wenn dies Schild einen für Behinderte nutzbaren Zeitraum des Parkens ausweist. Ist dann automatisch der nicht enthaltene Zeitraum ebenfalls Parkraum?
Sprich, die ausgeschlossene Zeit, ist dann diese eine generelle Parkmöglichkeit oder möglicherweise dann gar keine Parkmöglichkeit?
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Thema: Frage zu Verkehrsschild
Hybrid-Darstellung
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16.10.2011, 20:43 #1Michael
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16.10.2011, 20:48 #2Sea-Dweller
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16.10.2011, 21:04 #3Yacht-Master
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So könnte es tatsächlich sein. Wo ich wohne ist eine Anwohnerparkzone und GLEICHZEITIG bewirtschafteter Parkraum. D.h. werktags tagsüber darf jeder parken (wenn er ein ticket zieht) und Anwohner mit Anwohnerparkschein dürfen immer parken. Ausgeschildert ist aber nur was man darf und alles andere darf man automatisch nicht. Kapiert bei uns auch so gut wie niemand, und die Fremdparker abends und sonntags wundern sich dann immer über die Knöllchen.Gruß Andi S. aus V.
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16.10.2011, 21:48 #4
So wird's vermutlich aussehen. Behinderte dürfen immer, andere nur zu den angegebenen Zeiten parken. Im Endeffekt eh nur wieder eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit.
In Köln sind vor einiger Zeit Bezahl-Parkplätze entstanden, wo's vorher wegen "Parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung" richtig teuer wurde. Es wurden nur Parkscheinautomaten aufgestellt und die Schilder ausgetauscht.
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.




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