Hallo,
sicher gibts hier Mitglieder die sich in den Weiten des Kaufrechts auskennen.
Wer ist in der Pflicht nachzuweisen ob der Käufer eine Auftragsbestätigung erhalten hst ?
Sachlage:
A macht eine Vertragsänderung bei B , sagen wir mal von einem Telefontarif Vertrag. Dies wird telefonisch gemacht. Nun läuft der Vertag seit 9 Monaten.
A möchte nun den Vertrag kündigen. B sagt, geht nicht da mindestens 24 Monate Laufzeit laut AGB. AGB wurden mit der Vertragsbestätigung zugeschickt.
A sagt, keine Bestätigung bekommen, damit auch keine AGB und unterschrieben habe ich nichts.
Was nun. Ist eine wirksame Änderung zustande gekommen ? Muss B nachweisen das A eine Auftragsbestätigung erhalten hat damit Vertrag gültig ist / bleibt ?
Gruss
Micha
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Baum-Darstellung
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28.09.2011, 15:47 #1
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Recht - Kauf - Beweis für Zugang einer Auftragsbestätigung
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