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  1. #1
    Deepsea
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    Recht - Kauf - Beweis für Zugang einer Auftragsbestätigung

    Hallo,

    sicher gibts hier Mitglieder die sich in den Weiten des Kaufrechts auskennen.

    Wer ist in der Pflicht nachzuweisen ob der Käufer eine Auftragsbestätigung erhalten hst ?

    Sachlage:

    A macht eine Vertragsänderung bei B , sagen wir mal von einem Telefontarif Vertrag. Dies wird telefonisch gemacht. Nun läuft der Vertag seit 9 Monaten.

    A möchte nun den Vertrag kündigen. B sagt, geht nicht da mindestens 24 Monate Laufzeit laut AGB. AGB wurden mit der Vertragsbestätigung zugeschickt.

    A sagt, keine Bestätigung bekommen, damit auch keine AGB und unterschrieben habe ich nichts.

    Was nun. Ist eine wirksame Änderung zustande gekommen ? Muss B nachweisen das A eine Auftragsbestätigung erhalten hat damit Vertrag gültig ist / bleibt ?


    Gruss
    Micha

  2. #2
    Also wenn ich das mal auf nen Fall den wir hier hatten umlege, dann muss A das beweisen, wenn in den AGB von A steht, dass der Vertrag erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung zu Stande kommt...
    Hatten wir hier mal, Frau bucht Reise telefonisch, storniert dann und behauptet, nie ne Bestätigung bekommen zu haben.=> Keine Chance für uns, da Bestätigung nicht per Einschreiben verschickt...

    Hat mich tief erschüttert
    Viele Grüße, Manuel

  3. #3
    Deepsea
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    Ist es nicht generell so das ein Vertrag mit Auftragsbestätigung also der Annahme zu stande kommt ?
    Ist es wirkluch so einfach. In der Regel verschickt fast keiner als Einschreiben. Dann könnte ja jeder sagen habe ich nicht bekommen.

  4. #4
    Das hat mich eben erschüttert...

    Und da bei uns eben in den AGB steht, dass der Vertrag mit der schriftlichen Bestätigung zu Stande kommt, war das ein echtes Problem. Wir verschicken deswegen trotzdem nix per ES...

    Edit:
    Annahme kann ja auch telefonisch erfolgen oder einfach in dem die Leistung weiter zur Verfügung gestellt wird...
    Viele Grüße, Manuel

  5. #5
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    Irgendwo halt!
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    Interessante Frage, und scheint wohl besonders in der Telko-Branche ein Problem zu sein.

    Ich habe letzte Woche bei Vodafone eine Vertragsänderung gemacht, und am ende hat die Dame im CC alles noch einmal mit mitlaufendem Band vorgelesen. Ich musste am ende dann "Ja" sagen

    Hatte ich so vorher auch noch nicht erlebt, dürfte aber wohl die Zukunft sein

  6. #6
    Tja, wahrscheinlich auch schon 812x auf die Schnautze gefallen und jetzt lohnt sich das Mitschneiden...
    Viele werden damit wohl Schmuh treiben, aber wenn der Postpote mal wirklich schlampt, dann ist das an sich vernünftig.
    Viele Grüße, Manuel

  7. #7
    Milgauss
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    grundsätzlich muss derjenige etwas beweisen, für den es günstig ist (nennt sich günstigkeitsprinzip). will also der mobilfunkanbieter aus seinen agb etwas herleiten (hier vertragslaufzeit von 24 monaten), muss er beweisen, dass diese in den vertrag einbezogen wurden.

    iÜ: auch ein einschreiben liefert keinen beweis für seinen inhalt, sondern nur dafür, dass es zugegangen ist. kündige ich also zB mobilfunkvertrag per einschreiben und sagt später mobilfunktunternehmen, der umschlag sei leer gewesen, gucke in die röhre. alternative ist zustellung eines offenen dokumentes durch den gerichtsvollzieher. ist nicht teuer (ca. 20 € glaub ich) und kann zum beweis des inhalts des zugestellten schriftstücks verwendet werden.
    es mi primer dia... Gruß, Ruben

  8. #8
    Deepsea
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    Das wäre ja schon harter Tobak. Am einfachsten ist es sich bei einer Kündigung diese innerhalb einer gesetzten Frist bestätigen zu lassen.

    Bitte bestätigen sie den Erhalt des Schreibens, Email, Fax innerhalb einer Woche.

  9. #9
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Man wird heute nur noch über den Leisten gezogen.

    Folgender Fall:

    Receiver kaputt, ich bei S.y angerufen:

    Sie: " Kein Problem Herr H. 99 Euro, und sie bekommen einen neuen. Überdies
    endet ihr Vertrag im Mai (Anruf war Januar), stellen wir direkt um".

    Ich:" Tolle Sache, Receiver schicken und Vertrag umstellen".

    Hat auch alles geklappt, Auftragsbestätigung ungesehen abgeheftet.
    Nach einem Jahr streit mit der Frau, ich sage, Receiver gehört mir,
    meine Frau sagt, Receiver ist geliehen. Auftragsbestätigung raus,
    geschaut und sie hat tatsächlich Recht. Die 99 Euro waren für die
    Vertragsverlängerung!!!!!!!! Antwort über einen Beschwerdebrief
    wegen arglistiger Täuschung an den Aufsichtsratvorsitzenden (hat
    er nie bekommen) kam zurück mit viel BlaBla, viele Mitarbeiter, könnten
    nicht alle kontrollieren usw.usw..
    Das nächste Mal bin ich schlauer, garantiert!!

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  10. #10
    Freccione Avatar von blarch
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    Zur Kündigung ... ich kündige immer rechtzeitig und lasse es mir bestätigen. Dann braucht es auch kein ES

    Aber zurück zum Thema ... A hat ja schon 9 Monate eine Leistung bezogen, kann dann nicht davon ausgegangen werden, dass der Vertrag verlängert wurde und die AGBs vom ursprünglichen, alten Vertrag gelten?
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  11. #11
    RAMichel
    Gast
    Wenn in den AGB des ursprünglichen Vertrages vereinbart ist, dass sich der Vertrag immer um jeweils 12 Monate verlängert, ist das nicht zu beanstanden. Wer eine längere Kündigungsfrist behauptet, muß deren wirksame Vereinbarung beweisen. Und das ist sehr schwer.

  12. #12
    Freccione Avatar von blarch
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    Habe ich was überlesen ... es wurde doch nirgend geschrieben was in den ursprünglichen AGBs stand bzw. steht. Könnte ja auch sein, dass dort 24 Monate drin stehen?
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  13. #13
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Könnte sein. Steht in diesem Thread aber nicht drin
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

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