...und immer gleich an Rechtsbeugung denken, finde ich zweifelhaft. Allein, was ist, wenn anders entschieden worden wäre und jemand jetzt ohne Uhr hingeht und nachher sagt, seine Uhr sei weg? Dann gibt's eine neue vom Flughafen? Klasse!
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14.09.2011, 12:06 #21
Ich pack' die Uhr auch vorher in ein Handgepäckstück und fertig.
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Beste Grüße, Andreas
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14.09.2011, 12:28 #2277 Grüße!
Gerhard
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14.09.2011, 12:33 #23
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Ich lass sie an und musste sie bisher auch nie ausziehen.
Ich piepe eh immer, weil ich auch meine Armbänder nie ausziehe.
Ich sag immer, die wären zugeschweisst.
Hat bisher jeder geglaubt.Dirk
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14.09.2011, 12:36 #24
Das Thema wurde bei uns "Fraport" oft diskutiert,als Uhrenfreund meine Anweisung an die Fluggäste "bleibt am Arm" einige Kollegen wissen nicht was der eine oder andere an Geldwert am Handgelenk mitführt,da gibts von mir paar auf die Mütze
Beste
Grüße
Daniel
"Wer eine Krone trägt,kann auch bescheiden bleiben"
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14.09.2011, 12:56 #25
Wenn ich das so lese vergeht einem ja die Freude eine schöne Uhr mitzunehmen.
So einen Zirkus am Flughafen muss ich irgendwie nicht haben. Dann lass ich sie lieber daheim.
Ist das alles seit dem Osama-Fake-Gehirntuning shice?Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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14.09.2011, 12:59 #26
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Ja, seitdem ist es schon extremer geworden.
Was mich immer abtörnt sind die Riesen-Unterschiede von Airport zu Airport.
In Wien ist Denen Alles egal, ob Uhr, Gürtel oder Jacke, wurscht.
In Frankfurt sind sie extrem.Dirk
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14.09.2011, 13:08 #27
wenn mans weiss das jetzt verstärkt die uhr abgenommen werden muss bei der kontrolle, dann sollte man sie halt vorher wie schon einige machen ablegen und irgendwo im handgepäck vertauen. ist ja kein grosser aufwand und die schlange vor den kontrollen ist doch eh immer lang genug, zeit wäre also ausreichend vorhanden
Gruss Monty
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14.09.2011, 13:10 #28
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14.09.2011, 13:24 #29
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So siehts aus, ich schätze das sehr.
Dirk
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14.09.2011, 13:49 #30
ärgerlich für die geschädigte.
ich habe bisher nie die uhr abgelegt, selbst beim gürtel wars mir zu doof.
habs drauf ankommen lassen.
was passiert?
nun, meist wurde ich doch nur mit dem handsensor abgetastet.
nur 2 mal wurde ich gebeten, die sachen doch abzulegen.
da waren die anderen sachen aber schon durch.
ich habe gewartet bis die kiste weit genug drin war, bin auf die andere seite und habe drauf gewartet bis die rauskam.
wenn da jemend nen langen arm gemacht hätte, wärs locker aufgefallen.
gesundes mißtrauen ist heute leider pflicht
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14.09.2011, 13:52 #31
Diese uneinheitlichen Standards sind wirklich besonders nervig.
Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass man in Berlin relativ entspannter ist, auch wenn an den Gates morgens oft "Land unter" ist.
Frankfurt ist oft furchtbar gereizt, speziell an dieser unsäglichen Kontrollstelle am Übergang von B non-Schengen nach B/A mit nur einer Torsonde und ohne Fasttrack.
Da hatte ich in jüngster Zeit zwei Mal unangenehme Gespräche mit den Damen und Herren in Uniform.
Ich bin ja eher überfreundlich zum Security-Personal, nehme schon im voraus alles ab, etc., aber mitunter muss man sich da Sachen anhören...
("Müssen sie die Tasche so mit Kabeln vollstopfen? Da sieht man auf dem Monitor gar nix!" oder noch besser: Meine höfliche Frage beim Check der komplexen Fototasche: "Wenn sie mir sagen, welche Seitentasche sie kontrollieren möchten, kann ich ihnen gerne helfen..." Antwort: "Ich muss ihnen gar nichts sagen!")
Lustig find ichs immer, wenn ich partout meine Plastiksonnenbrille abnehmen soll...
Auch ein Dauerbrenner: Muss ich den Laptop nun aus dem Softcover nehmen, oder nicht?Mehr als Weisheit aller Weisen
Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane
Wherever I lay my head is home!
Mic
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14.09.2011, 13:55 #32
was machen eigentlich die (intim-)gepiercten?
ich warte nur drauf, wenn so'n fanclub mal vor mir wäre, der zu ner convention will und so 20-30 gepiercte vor mir dran wären.
das gäb' a gaudi...
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14.09.2011, 14:09 #33
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14.09.2011, 14:19 #34Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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14.09.2011, 14:53 #35
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14.09.2011, 14:55 #36
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Grundsätzlich stimme ich Euch allen zu. Ich habe ein Shice Gefühl, wenn ich meine Uhr ablegen muss, aber letztendlich machen die Damen und Herren das nur, um die Sicherheit im Flieger zu erhöhen. Insofern akzeptiere ich das jetzt und füge mich in diesem Fall.
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14.09.2011, 14:56 #37
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Man kann sich ja auch in zivilem Ungehorsam üben...
Ich stand Anfang des Jahres in Teneriffa in der Schlange und vor mir ein Engländer mit Humor. Er wurde mehrfach vom Personal angequatscht, er solle doch seinen Gürtel ausziehen, allerdings auf Spanisch. Es wurde seitens des Beamten immer lauter und aggressiver bis der Engländer offensichtlich die Nase voll hatte und seine komplette Hose auszog
Sehr geil wie er so vor dem Spanier stand. Der wollte ihn einfach nur noch so schnell wie möglich los werden - This guy made my day
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14.09.2011, 15:03 #38
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Dirk
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14.09.2011, 15:09 #39
Aber ich stopf die Uhr einfach in einer Jackentasche oder Handgepäckstasche. Damit liegt sich nicht frei auf dem Tray und gut ist...Grüße -- Jürgen
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14.09.2011, 15:19 #40
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Ich erlaube mir, euch noch den Rest der Urteilsbegründung zur Verfügung zu stellen. Da wird auch noch die mögliche Verletzung von Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten angesprochen. Finde ich deutlich interessanter als die Frage, ob ein öffentlich-rechtliches Verwahrverhältnis zustande kommt. Ich finde die Urteilsbegründung auch nicht weltfremd. Man muss halt auch an die Konsequenzen denken, die eine andere Entscheidung hätte. Der Flughafenbetreiber würde regelmäßig haften, wenn er sich nicht exkulpieren kann.
"Zwar mag es für den Passagier erschwert sein, auf die von ihm abgelegten Gegenstände genauso gut aufzupassen, wie wenn er sie unmittelbar bei sich trägt. Dies begründet aber angesichts der beschriebenen Umstände der Kontrolle noch nicht eine Beendigung seiner tatsächlichen Sachherrschaft und deren Ersetzung durch diejenige des oder der Luftsicherheitsassistenten. Die Annahme des Landgerichts Frankfurt am Main (a. a. O.), allein die Luftsicherheitsassistenten seien noch in der Lage, auf die Gegenstände Acht zu geben, ist jedenfalls für den Regelfall tatsächlich nicht zutreffend und trägt dem genannten Erfordernis eines Verdrängens des Passagiers aus seiner Obhutsstellung nicht in der gebotenen Weise Rechnung. Der Passagier hat es auch bei starkem Andrang zu den Kontrollen, welche im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, aber auch zu seiner eigenen Sicherheit als am Luftverkehr Teilnehmender durchgeführt werden, bei gehöriger Aufmerksamkeit in der Hand, den Vorgang der Durchleuchtung der von ihm abgelegten Gegenstände und das Durchschreiten der zur elektronischen Körperkontrolle aufgestellten Schleuse zeitlich parallel zu gestalten.
b) Eine Haftung der Beklagten ergibt sich jedenfalls für den hier zur Beurteilung stehenden Sachverhalt auch nicht aus einer Verletzung von ihr oder den von ihr Beliehenen obliegenden - öffentlich-rechtlichen - Verkehrssicherungs- und/oder Organisationspflichten (§ 839 BGB/Art. 34 GG). Der Fluggast ist im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle gem. § 5 Abs. 1 LuftSiG gehalten, Wertgegenstände aus der Hand zu geben und zwecks Durchleuchtung in ein Behältnis zu legen. Derartiges würde er im täglichen Leben ansonsten gerade nicht tun, sondern solche Gegenstände in besonderer Weise gegen den Zugriff Dritter schützen, etwa indem er sie in seinen Taschen oder an seinem Körper birgt. Dem Kontrollvorgang hat er sich aber im Allgemeininteresse der Flugsicherheit zu unterwerfen. Aufgrund dessen hat der für die Durchführung der Fluggastkontrollen verantwortliche Verwaltungsträger in einer Weise für die Gestaltung des Ablaufs der Kontrolle Sorge zu tragen, die ein Abhandenkommen von (Wert-)Gegenständen möglichst ausschließt. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, wie verhindert werden kann, dass während des Kontrollvorgangs oder bei der Wiederentgegennahme der durchleuchteten Gegenstände am Ende des durch das Durchleuchtungsgerät laufenden Förderbandes ein anderer Fluggast auf für ihn fremde Gegenstände zugreift, wenn mehrere der Transportbehälter hintereinander am Ende des Förderbandes ankommen.
Nach Einschätzung des Senats genügt das hier praktizierte Verfahren diesen Anforderungen. Dabei ist einerseits in Rechnung zu stellen, dass es sich um ein Massenverfahren handelt, welches im Interesse der Luftsicherheit unumgänglich ist. Andererseits kann jeder Passagier es für den Regelfall in seinem Interesse selbst steuern, dass der Vorgang der Durchleuchtung der von ihm abgelegten Gegenstände und das Durchschreiten der elektronischen Schleuse zur Körperkontrolle zeitlich parallel läuft, er also das Behältnis mit den von ihm abgelegten Gegenständen möglichst im Auge behält.
Inwiefern möglicherweise der derzeit praktizierte Ablauf der Kontrolle im Einzelfall problematisch sein könnte, wenn es sich als geboten erweist, nach Durchschreiten der elektronischen Schleuse den Passagier nochmals eingehend mit dem elektronischen Handgerät zu kontrollieren, und es dadurch zu - je nach Art und Intensität der Kontrolle teilweise deutlichen - Verzögerungen bei der Entgegennahme der am Förderband wartenden, vom Passagier nicht oder schlecht zu beobachtenden Gegenständen kommt, braucht nicht entschieden zu werden. Denn auf Nachfrage des Senats in der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin mitgeteilt, sie könne sich nach dem inzwischen erfolgten Zeitablauf nicht mehr an Einzelheiten und daran erinnern, ob es zu solchen Verzögerungen beim Durchlaufen der Schleuse zur Körperkontrolle gekommen sei."es mi primer dia...Gruß, Ruben
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