das hat nur mittelbar etwas mit eu-recht zu tun, sondern ergibt sich aus § 309 Nr. 1 BGB, der regelt, dass ein Vorbehalt in AGB nicht wirksam vereinbart werden kann, wonach der Verkäufer berechtigt sein soll, die Preise für eine Ware zu erhöhen, wenn die Ware innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll. Ist allerdings ein Liefertermin nicht vereinbart, weil der Verkäufer selbst nicht weiß, wann er beliefert werden soll, so dürfte die Vorschrift auch dann gelten, wenn tatsächlich innerhalb der Monate geliefert wird. Ferner gilt sie auch dann, wenn innerhalb von 4 Monaten geliefert werden sollte, tatsächlich aber erst nach 8 Monaten geliefert wurde.
Ob der Händler also erhöhen kann, hängt maßgeblich von seinen AGB ab, die ich mir daher vor einer Bestellung anschauen würde.
Das hat alles nichts damit zu tun, ob Rolex in der Schweiz sitzt, wenn ich bei Wempe, Bucherer, etc. in Deutschland kaufe.
Ergebnis 1 bis 15 von 15
Baum-Darstellung
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16.09.2011, 10:10 #15
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es mi primer dia...Gruß, Ruben
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