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Hybrid-Darstellung
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30.08.2011, 15:10 #1
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30.08.2011, 11:43 #2
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30.08.2011, 11:08 #3
Interessieren würde mich, was mit Schweizer Firmenwagen ist- z.B. für den deutschen Vertreter.....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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30.08.2011, 11:09 #4
der hat bestimmt n Firmenshreiben anbei
gusss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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30.08.2011, 11:13 #5
Wenn ich bei der "Einfuhr" EUST pflichtig werde, was passiert denn bei der "Ausfuhr". Da müssen dann doch auch Gelder fliessen. Bekommt der Schweizer der sein Auto in der EU an einen EU Bürger verliehen hat die MWSt wieder augezahlt ?????
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30.08.2011, 12:02 #6
Auch bei einem ausserhalb D in der EU zugelassenen Fahrzeug, kann man in D als deutscher Fahrer Probleme bekommen, da eigentlich die deutsche KFZ-Steuer fällig wird. Ich hatte das auf der DoT 2011 auch dem Fahrer des itialienischen Alfa gesagt. Der war sich dessen auch gar nicht bewusst.
Geändert von Spacewalker (30.08.2011 um 12:03 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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30.08.2011, 12:17 #7
180 Tage Regelung oder?
An diesem Tisch wird nicht gelogen!
Beste, Ben
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30.08.2011, 13:40 #8
Auch in Österreich ein aktuelles Thema, da viele die Autos in der Slowakei anmelden und dann hierzulande damit fahren, mit EU oder nicht EU hat das gar nichts zu tun.
http://portal.wko.at/wk/format_detai...503974&dstid=0Beste Grüsse, Martin
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30.08.2011, 14:10 #9
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30.08.2011, 14:03 #10
...ich glaube nicht, dass das was mit der 180-Tage-Regelung zu tun hat. Sachverhalt ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt (§1 Abs. 2):
http://www.gesetze-im-internet.de/kr...005090927.htmlServus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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30.08.2011, 14:23 #11
Die gleiche Geschichte ist während meines Studiums in Konstanz einer Kommilitonin passiert:
Beim Freund in der Schweiz gepennt, morgens mit seinem - nicht ganz billigen - Auto über die Grenze zur Uni gegurkt...
Hat damals, wenn ich mich recht erinnere, so um die 5000 DM gekostet. Dazu richtig richtig dicke Ärger.
Ich meine mich zu entsinnen, dass sie dann eine Buße bezahlt haben und die Einfuhrumsatzsteuer später wieder zurück bekommen haben.Mehr als Weisheit aller Weisen
Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane
Wherever I lay my head is home!
Mic
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30.08.2011, 15:10 #12
...also wenn Fahrer und Auto aus unterschiedlichen EU-Ländern: Kfz-Steuer-Thema.
wenn einer von beiden aus Nicht-EU-Ausland: Kfz-Steuer-Thema UND Einfuhrumsatzsteuerthema.
Richtig?Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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30.08.2011, 15:29 #13
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So vereinfacht kann man das nicht sagen. Das kommt auf eine Kombination aus Zulassungsland des Wagens, Halter, Nationalität, Wohnland, Land des Vorfalls, Umstände des Vorfalls etc. an.
In dem Bereich gibt es noch einige lustige Kuriositäten abseits der Steuer bspw. dürfen in Italien bei massiven Verkehrsverstössen die Wägen beschlagnahmt werden aber nur solange es sich nicht um Leasing- oder Leihfahrzeuge handelt etc..
Ich würde grundsätzlich dazu raten niemals ohne anwesenden Rechtsanwalt (im Auto) mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht überhaupt Auto zu fahren (nicht mal mit dem eigenen Wagen im eigenen Land).
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30.08.2011, 16:43 #14
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30.08.2011, 19:21 #15ehemaliges mitgliedGast
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30.08.2011, 16:21 #16
Bist Du ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt, auf der Suche nach Mandanten?
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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30.08.2011, 16:32 #17
ich rekapituliere:
es geht um den tatbestand ein pkw (vorrangig) in land-A zu bewegen, welches aber in land-B angemeldet ist.
sprich, man braucht in land-B einen Wohnsitz ist aber meist (sesshaft) in land-A.
da sieht die gesetzgebeung von land-A wohl eine mißachtung seiner regelungen, da kfz-steuer & co in land-B entrichtet werden.
richtig?
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30.08.2011, 16:46 #18
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30.08.2011, 20:42 #19
Die gleiche Geschichte ist mir auch schon passiert - zum Glück als Beifahrer.
Der Fahrer hat mit der Hilfe eines guten Anwaltes seinen Kopf aus der Schlinge ziehen können.
Fahrten mit einem Schweizer Fahrzeug sind (oder waren zumindest damals) als Deutscher geschäftlich möglich.
Allerdings keine Privatfahrten...LG Deni
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30.08.2011, 21:00 #20ehemaliges mitgliedGast
Sorry wenn ich das sage aber irgendwie wird's immer wunderlicher.
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