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  1. #1
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Andi S. aus V. Beitrag anzeigen
    [Semmelmodus ein]

    Und trotzdem gibt es auch dort keine Glühlampen mehr

    [Semmelmodus aus]
    Klar gibt es Glühlampen, wenn nicht völlig exotisch ...

  2. #2
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Sprich: wenn mein Onkel aus der Schweiz mich besuchen kommt, abends zu breit zum heimfahren ist und ich ihn mit seinem Auto zum Hotel fahre, könnte mir das theoretisch auch blühen?
    Zahl Deinem Onkel aus der Schweiz ein Taxi, is besser so.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Interessieren würde mich, was mit Schweizer Firmenwagen ist- z.B. für den deutschen Vertreter.....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    der hat bestimmt n Firmenshreiben anbei


    gusss



    Wum
    TGT - Trinken gegen Terror

  5. #5
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Wenn ich bei der "Einfuhr" EUST pflichtig werde, was passiert denn bei der "Ausfuhr". Da müssen dann doch auch Gelder fliessen. Bekommt der Schweizer der sein Auto in der EU an einen EU Bürger verliehen hat die MWSt wieder augezahlt ?????

  6. #6
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Auch bei einem ausserhalb D in der EU zugelassenen Fahrzeug, kann man in D als deutscher Fahrer Probleme bekommen, da eigentlich die deutsche KFZ-Steuer fällig wird. Ich hatte das auf der DoT 2011 auch dem Fahrer des itialienischen Alfa gesagt. Der war sich dessen auch gar nicht bewusst.
    Geändert von Spacewalker (30.08.2011 um 12:03 Uhr)
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von benjik
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    180 Tage Regelung oder?
    An diesem Tisch wird nicht gelogen!

    Beste, Ben

  8. #8
    Daytona Avatar von Zetta
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    Auch in Österreich ein aktuelles Thema, da viele die Autos in der Slowakei anmelden und dann hierzulande damit fahren, mit EU oder nicht EU hat das gar nichts zu tun.

    http://portal.wko.at/wk/format_detai...503974&dstid=0
    Beste Grüsse, Martin

  9. #9
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von Zetta Beitrag anzeigen
    , mit EU oder nicht EU hat das gar nichts zu tun.
    Schon, denn bei der "ausserhalb EU Geschichte" geht's ja um mehr als nur die KFZ-Steuer.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  10. #10
    Day-Date Avatar von dafredy
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    ...ich glaube nicht, dass das was mit der 180-Tage-Regelung zu tun hat. Sachverhalt ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt (§1 Abs. 2):

    http://www.gesetze-im-internet.de/kr...005090927.html
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  11. #11
    INK-Master Avatar von tat2art
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    Die gleiche Geschichte ist während meines Studiums in Konstanz einer Kommilitonin passiert:
    Beim Freund in der Schweiz gepennt, morgens mit seinem - nicht ganz billigen - Auto über die Grenze zur Uni gegurkt...
    Hat damals, wenn ich mich recht erinnere, so um die 5000 DM gekostet. Dazu richtig richtig dicke Ärger.

    Ich meine mich zu entsinnen, dass sie dann eine Buße bezahlt haben und die Einfuhrumsatzsteuer später wieder zurück bekommen haben.
    Mehr als Weisheit aller Weisen
    Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane

    Wherever I lay my head is home!
    Mic

  12. #12
    Day-Date Avatar von dafredy
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    ...also wenn Fahrer und Auto aus unterschiedlichen EU-Ländern: Kfz-Steuer-Thema.
    wenn einer von beiden aus Nicht-EU-Ausland: Kfz-Steuer-Thema UND Einfuhrumsatzsteuerthema.

    Richtig?
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  13. #13
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von dafredy Beitrag anzeigen
    ...also wenn Fahrer und Auto aus unterschiedlichen EU-Ländern: Kfz-Steuer-Thema.
    wenn einer von beiden aus Nicht-EU-Ausland: Kfz-Steuer-Thema UND Einfuhrumsatzsteuerthema.

    Richtig?
    So vereinfacht kann man das nicht sagen. Das kommt auf eine Kombination aus Zulassungsland des Wagens, Halter, Nationalität, Wohnland, Land des Vorfalls, Umstände des Vorfalls etc. an.

    In dem Bereich gibt es noch einige lustige Kuriositäten abseits der Steuer bspw. dürfen in Italien bei massiven Verkehrsverstössen die Wägen beschlagnahmt werden aber nur solange es sich nicht um Leasing- oder Leihfahrzeuge handelt etc..

    Ich würde grundsätzlich dazu raten niemals ohne anwesenden Rechtsanwalt (im Auto) mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht überhaupt Auto zu fahren (nicht mal mit dem eigenen Wagen im eigenen Land).

  14. #14
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
    So vereinfacht kann man das nicht sagen. Das kommt auf eine Kombination aus Zulassungsland des Wagens, Halter, Nationalität, Wohnland, Land des Vorfalls, Umstände des Vorfalls etc. an.

    In dem Bereich gibt es noch einige lustige Kuriositäten abseits der Steuer bspw. dürfen in Italien bei massiven Verkehrsverstössen die Wägen beschlagnahmt werden aber nur solange es sich nicht um Leasing- oder Leihfahrzeuge handelt etc..

    Ich würde grundsätzlich dazu raten niemals ohne anwesenden Rechtsanwalt (im Auto) mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht überhaupt Auto zu fahren (nicht mal mit dem eigenen Wagen im eigenen Land).
    generell sollte man rein garnix ohne seinen Anwalt tun. Wenn ich etwa in Berlin weile, hab ich immer 2 davon im Schlepptau.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    generell sollte man rein garnix ohne seinen Anwalt tun. Wenn ich etwa in Berlin weile, hab ich immer 2 davon im Schlepptau.
    ...und ich trau mich ohne mich selbst sowieso nicht auf die Strasse.........

  16. #16
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Bist Du ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt, auf der Suche nach Mandanten?
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  17. #17
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    Themenstarter
    ich rekapituliere:

    es geht um den tatbestand ein pkw (vorrangig) in land-A zu bewegen, welches aber in land-B angemeldet ist.
    sprich, man braucht in land-B einen Wohnsitz ist aber meist (sesshaft) in land-A.
    da sieht die gesetzgebeung von land-A wohl eine mißachtung seiner regelungen, da kfz-steuer & co in land-B entrichtet werden.

    richtig?

  18. #18
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    13.10.2005
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    Zitat Zitat von Flo74 Beitrag anzeigen
    richtig?
    Wobei das auch gilt, wenn der beweger aus land-C stammt und seinen wohnsitz in land-D hat, so lange A, C und D EU sind. Sogar für L K W.
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Die gleiche Geschichte ist mir auch schon passiert - zum Glück als Beifahrer.
    Der Fahrer hat mit der Hilfe eines guten Anwaltes seinen Kopf aus der Schlinge ziehen können.

    Fahrten mit einem Schweizer Fahrzeug sind (oder waren zumindest damals) als Deutscher geschäftlich möglich.
    Allerdings keine Privatfahrten...
    LG Deni

  20. #20
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Sorry wenn ich das sage aber irgendwie wird's immer wunderlicher.

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