wie Du das beweisen könntest, habe ich oben versucht Dir zu erklären. gewährleistungsansprüche abtreten. Ist natürlich nicht sicher, aber wäre einen versuch wert, weil Du dann als zeuge auftreten könntest. problem ist natürlich, dass inzwischen 4 jahre vergangen sind und Du die uhr auch selbst hättest verbasteln können. das ist doch aber äußerst unwahrscheinlich und daher wenig naheliegend.
wenns Dir zu unsicher ist, lass es bleiben. ich werd halt immer ungerne verarscht und würde mich zur wehr setzen (ich bin ein kohlhaasscher querulant), selbst wenn es bedeutet, das risiko einzugehen, dem schlechten geld noch gutes hinterherzuwerfen.
das sind aber justmy2cents und ein versuch Dir darzulegen, was Du rechtlich machen kannst. die alternative mit dem neuen werk ist eine gute, wenn der rest von dem wecker original sein sollte.
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27.08.2011, 20:42 #9Milgauss
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Geändert von DieterB (27.08.2011 um 20:51 Uhr)
es mi primer dia...
Gruß, Ruben
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