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  1. #6
    Milgauss
    Registriert seit
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    276
    wenn er den mangel arglistig verschwiegen hat, dann gilt übrigens die zweijährige gewährleistungsfrist ab übergabe nicht, sondern die regelmäßige gewährleistung = 3 jahre ab ende des jahres , in welchem du kenntnis des mangels erlangt hast. das musst aber wiederum Du beweisen. könnte aber ganz gut funktionieren, denn für ein arglistiges verschweigen reicht wieder die behauptung der echtheit "ins blaue hinein", die bereits dann vorliegen dürfte, wenn Dir Dein verkäufer gesagt hat, das die uhr ne echte rolex ist, ohne sich vorher zu vergewissern obs tatsächlich eine ist.

    kannst halt deine gewährleistungsansprüche abtreten und dann in einem prozess selbst als zeuge auftreten. frage nur, welchen wert ein richter dann deiner aussage als zeuge beimisst. andererseits ist auch nicht ersichtlich, warum du einen wildfremden als deinen verkäufer benennen solltest.

    klar ist das ganze ungewiss. aber wenns Dir auf die prozesskosten nicht ankommt, ist das sicher einen versuch wert.

    ist immer scheiße, verarscht zu werden.

    geh mal zu Deinem Anwalt und lass ihn ein schreiben aufsetzen, in dem gleichzeitig die einschaltung der staatsanwaltschaft angekündigt wird. ich denke, dann kommt bewegung in die sache.
    Geändert von DieterB (27.08.2011 um 15:39 Uhr)
    es mi primer dia... Gruß, Ruben

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