dürfte auch mit kaufvertrag schwer werden. gewährleistungsfristen sind abgelaufen (2 jahre ab übergabe). fall der nichterfüllung dürfte das nicht sein.
anfechtung wegen täuschung wird auch schwierig. da musst du beweisen, dass verkäufer von bastelwastel wusste bzw. behauptet hat, es sei ne echte rolex, ohne sich zu vergewissern (also ins blaue hinein behauptet hat).
ich würd vllt. mal ne anzeige bei der staatsanwaltschaft wegen betrug in den raum stellen. da bewegen sich die leute meistens recht schnell.
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Baum-Darstellung
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27.08.2011, 15:14 #5Milgauss
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es mi primer dia...
Gruß, Ruben
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