Brad, wenn Du beim damaligen Kauf keinen
Zeugen dabei hattest und auch wie erwähnt
keinen Kaufbeleg/Rechnung könnt ich mir
vorstellen, dass es für Dich nicht gut aussieht.
LG Manfred
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27.08.2011, 13:25 #1
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Erfahrungen nach einem Uhrenkauf
Vorab, ich weiss nicht ob es vom Thema hier richtig plaziert ist.
Ich habe vor 4 Jahren eine Uhr gekauft. Eine Explorer II. Box +Papiere waren dabei.
Nun hat sich bei einer Überholung herausgestellt, dass das Werk kein Rolexwerk ist. Also eine zusammengebastelte Uhr. Die Adresse des damaligen Verkäufers habe ich noch.
Der wiederum behauptet nun, diese Uhr nicht an mich verkauft zu haben.
Leider, leider muss ich zu meiner Schande gestehen, habe ich auch keinen Kaufbeleg/-vertrag gemacht.
Vermutlich muss ich mir den Schaden selber ans Bein binden. Hat irgendjemand Erfahrungen damit, diese Angelegenheit dennoch positiv zu Ende zu bringen oder ein paar Tipps?
Brad the Tapper
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27.08.2011, 14:56 #2Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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27.08.2011, 15:08 #3
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Themenstarter
Mein Anwalt, dem ich die Situation erklärt hatte, hatte die Chancen eher unter 20% gesehen. Von einer möglichen Klage rät er daher ab.
Einen Zeugen habe ich leider auch nicht.
Wie das so ist bei einem "vermeintlich" guten Deal: Uhr gegen Geld.
Dumme Erfahrung, die ich da leider machen muss.
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27.08.2011, 15:13 #4
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Oje - aber danke Dir für diesen Erfahrungsbericht!
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27.08.2011, 15:14 #5
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dürfte auch mit kaufvertrag schwer werden. gewährleistungsfristen sind abgelaufen (2 jahre ab übergabe). fall der nichterfüllung dürfte das nicht sein.
anfechtung wegen täuschung wird auch schwierig. da musst du beweisen, dass verkäufer von bastelwastel wusste bzw. behauptet hat, es sei ne echte rolex, ohne sich zu vergewissern (also ins blaue hinein behauptet hat).
ich würd vllt. mal ne anzeige bei der staatsanwaltschaft wegen betrug in den raum stellen. da bewegen sich die leute meistens recht schnell.es mi primer dia...Gruß, Ruben
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27.08.2011, 15:30 #6
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wenn er den mangel arglistig verschwiegen hat, dann gilt übrigens die zweijährige gewährleistungsfrist ab übergabe nicht, sondern die regelmäßige gewährleistung = 3 jahre ab ende des jahres , in welchem du kenntnis des mangels erlangt hast. das musst aber wiederum Du beweisen. könnte aber ganz gut funktionieren, denn für ein arglistiges verschweigen reicht wieder die behauptung der echtheit "ins blaue hinein", die bereits dann vorliegen dürfte, wenn Dir Dein verkäufer gesagt hat, das die uhr ne echte rolex ist, ohne sich vorher zu vergewissern obs tatsächlich eine ist.
kannst halt deine gewährleistungsansprüche abtreten und dann in einem prozess selbst als zeuge auftreten. frage nur, welchen wert ein richter dann deiner aussage als zeuge beimisst. andererseits ist auch nicht ersichtlich, warum du einen wildfremden als deinen verkäufer benennen solltest.
klar ist das ganze ungewiss. aber wenns Dir auf die prozesskosten nicht ankommt, ist das sicher einen versuch wert.
ist immer scheiße, verarscht zu werden.
geh mal zu Deinem Anwalt und lass ihn ein schreiben aufsetzen, in dem gleichzeitig die einschaltung der staatsanwaltschaft angekündigt wird. ich denke, dann kommt bewegung in die sache.Geändert von DieterB (27.08.2011 um 15:39 Uhr)
es mi primer dia...Gruß, Ruben
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27.08.2011, 15:41 #7
Brad der Tapper,
wer hat die Überholung gemacht? Rolex Konzi? Freier Uhrmacher? Sind einzelne Teile evtl. nicht Orig.-Rolex oder das gesammte Werk?
Wie hoch war damals der Kaufpreis?Gruss Mario
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27.08.2011, 16:21 #8
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Themenstarter
Es war so, daß ich nach Wempe Hamburg gegangen bin. Hatte dem freundlichen Uhrmacher gesagt, daß die Uhr einen Vorgang von ca. 10min. am Tag hat. Der schaute sich die Uhr an und hat diese geöffnet. Mit großem Erstaunen stellte er fest, daß kein Rolexwerk, sondern ein ETA Werk darin tickt. Mir stand das Entsetzen im Gesicht. Das tolle ist aber, daß das Gehäuse mit orginal Serien Nummer (identisch mit den Papieren zur Uhr) und der Referenz Nummer versehen ist.
DieterB
Natürlich ist das eine Täuschung. Nur wie soll ich es beweisen. Ich habe leider keinen Kaufvertrag mit dem Verkäufer gemacht (große Dummheit). Ich kann also nicht beweisen, die Uhr von demjenigen zu haben. Ich habe zwar eine Anzeige erstattet, die aber ins Leere verlaudfen wird. Da der VK bestreitet, mir eine Uhr verkauft zu haben. Und wie schon gesagt, mein Anwalt sieht da ebenso "schwarz", da es keine Kaufbelege gibt, die den Kauf von dem VK nachweisen können.
Und GUTES Geld, SCHLECHTEM hinterherwerfen? Eher nicht so mein Ding!!
Fazit für mich:
1. Nur noch beim Konzi kaufen
2. Übergabe beim Konzi mit Prüfung der Uhr und Kaufvertrag
3. aus seriösem Auktionshaus / Uhrenhandel mit Kaufvertrag usw.
Achso, mein Schaden liegt bei 2.300,--Geändert von Brad Tapper (27.08.2011 um 16:24 Uhr)
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27.08.2011, 16:23 #9
So schlimm isses nicht- ein 3135 aus der Bucht fischen, gibts für ca. 1500 und gut is.
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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27.08.2011, 16:26 #10
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Vanessa
Ja, ist dem so? Für ca. 1.500 gibt es ein Orginal Werk mit dem Kaliber 3135 ?
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27.08.2011, 16:30 #11
z.b.....
http://www.ebay.de/itm/350184382778?...84.m1423.l2649
Blatt und Zeiger für 450 verbimmeln und Du bist da...Gruß,
Michi
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27.08.2011, 16:34 #12
Ööh, bei einer Ex II ist doch ein Kaliber 3135 wenig hilfreich?
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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27.08.2011, 16:37 #13
GMT Funktion ist für kleines nachrüstbar....grundsätzlich haste aber Recht....
Gruß,
Michi
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27.08.2011, 16:49 #14
Tröste dich: Ein Kaufvertrag würde dir jetzt auch nicht viel bringen. In den 4 Jahren hättest du den Umbau problemlos selbst bewerkstelligen können, der Nachweis wäre kaum zu führen, an deiner rechtlichen Situation hätte das wenig geändert. Sowas kannst du nur direkt beim Kauf checken. Und auch dann ists ne Sache der Verkäuferkulanz: ich würde einem potentiellen Käufer was husten, wenn er sich mit Gehäuseöffner an meiner Uhr zu schaffen machen würde.
Wobei ich ehrlich sagen muß: Originaluhr mit Originalpapieren, aber ohne Originalwerk? Was ist denn das fürn Stunt? Selbst wenn das Werk defekt gewesen wäre - die Reparatur wär doch niemals teurer gewesen als ein Umbau mit neuem Werk etc. Soo problemlos ist so ein Umbau schließlich nicht. Sicher, daß der Rest des Pakets original ist?Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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27.08.2011, 16:55 #15
Auch im Internet gibt es unter dem Stichwort "replica" unglaubliche Angebote, besonders mit den passenden Gravuren zwischen den Bandanstössen. Der Rest ist bei der Preisspanne dann einfach.
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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27.08.2011, 16:57 #16
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27.08.2011, 16:59 #17
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Brad,
Zunaechst einmal tut mir das sehr leid fuer Dich. So etwas ist wirklich unschoen. Aber, und bitte versteh, die Frage jetzt nicht falsch, wenn Du schreibst, dass Dein Schaden 2300 Euro ist, bedeutet das, adss Du vor vier Jahren fuer ein Ex II Komplettpaket diesen Betrag bezahlt hast oder war das Deine Schaetzung fuer die "Instandsetzung" mit einem Originalwerk?
Waere das naemlich der Fall, dann waere der Gesamtschaden aus Anschaffung und Instandsetzung nicht so dramatisch.
Sorry fuer die Tippfehler, die iPad tastatur nervt..1601 (SD) - 16030 (SD) - 16570T (WD) - 126334 (BLSO) -116600 - 116610LV Mk.III - 126610LV Mk.I - 126710BLRO Mk.III (Jubilee) - 126710BLRO Mk. III (Oyster) - 116500LN-0072 (BD/SD)
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27.08.2011, 17:21 #18
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Ich habe die Uhr für 2.300,-- erworben. Von einem durch Augenschein "seriösen und ehrlich scheinenden" Verkäufer.
Aber wie man sieht: Trau, schau wem.
Ich habe daraus meine Lehren gezogen und werde auf dem Schaden sitzen bleiben. Gut die Idee, ein orginales Werk zu kaufen und einbauenzulassen, wäre eine Option.
Dennoch sch..sse so betrogen zu werden. Ich denke halt nicht so schlecht und muss halt für meinen Fehler bezahlen.
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27.08.2011, 17:30 #19
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27.08.2011, 17:33 #20
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