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  1. #17
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich probiere das mal zu erklären (als technischer Ingenieur - unsere Juristen können und wissen das sicher besser): Die Gewährleistung muss Dir ein Verkäufer auf einen bestimmten Zeitraum geben. Wenn in diesem Zeitraum ein Mangel eintritt, wird der über die Gewährleistung behoben. Eine Garantie ist eine freiwillige Maßnahme die zum Beispiel für Mängel im dritten Jahr eintritt. So ist das in Deutschland. Keine Ahnung wie das in anderen Ländern ist. Hoffe, ich habe das jetzt richtig erklärt.
    Geändert von ehemaliges mitglied (17.08.2011 um 21:15 Uhr)

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