Super 1 1/4-tel Haus - Vielleicht bin ich zu sehr Fachidiot, um diese Beschreibung zu verstehen(Gehöre nämlich auch zu den Blöden, die das hier nicht verstehen - an alle anderen Blöden: Muss man aber auch nicht verstehen !). Evtl. ist aber die Schwester die gleiche Person wie die Frau im ersten Satz. Und beglaubigt wurde hier sicherlich nix - allenfalls beurkundet. Und was Du hier mit arglisiger Täuschung willst, erschließt sich mir auch nicht.
Ich glaube aber Du meinst Folgendes: Die Schwester erhält aus dem Erbgang von Ihrem Bruder ein halbes Haus und möchte vom Wert des Hauses nun die Schuld die Ihr Burder Ihr gegenüber in Form der Sanierungsverpflichtung hatte, in Abzug bringen. Wobei das Finanzamt der Meinung ist, dass es diese Verpflichtung nicht gibt, weil die Formerfordernisse beim Eingehen der Verpflichtung nicht eingehalten wurden.
Ist dies Dein Begehr ??????????????????????
Ergebnis 1 bis 20 von 21
Hybrid-Darstellung
-
16.08.2011, 16:03 #1Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
-
16.08.2011, 16:40 #2Day-Date
- Registriert seit
- 16.03.2009
- Ort
- ...in Frankens schönsten Wäldern zuhause.
- Beiträge
- 4.088
Themenstarter
So siehts in etwa aus
.
Der Notarvertrag ist eindeutig zu Gunsten der Bausparkasse verfasst, damit der Bruder möglichst leicht und günstig an die zum Ausbau benötigten Darlehen gekommen ist. Wohnrechte der Mutter und der Schwester treten vor den einzutragenden Grundschulden zurück. Und da der private Vertrag "ausgegliedert" wurde, hat man auch hier meiner Meinung nach das Grundbuch für die Darlehen bewusst geschönt.Es grüßt, Gerd G.
Ähnliche Themen
-
E-Plus Vertrag vorz. kündigen
Von CBob im Forum Off TopicAntworten: 9Letzter Beitrag: 05.11.2010, 11:39 -
Handy-Vertrag
Von uhrenmaho im Forum Off TopicAntworten: 12Letzter Beitrag: 27.09.2009, 16:02 -
Daytona Vertrag ???
Von AndreasL im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 41Letzter Beitrag: 28.08.2006, 12:42





(Gehöre nämlich auch zu den Blöden, die das hier nicht verstehen - an alle anderen Blöden: Muss man aber auch nicht verstehen !). Evtl. ist aber die Schwester die gleiche Person wie die Frau im ersten Satz. Und beglaubigt wurde hier sicherlich nix - allenfalls beurkundet. Und was Du hier mit arglisiger Täuschung willst, erschließt sich mir auch nicht.
Zitieren
Lesezeichen