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  1. #1
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von DS-XELOR Beitrag anzeigen
    Nochmals für alle die das ganze noch nicht verstanden haben:

    Frau und Bruder erben je ein 1/4 Haus. Mutter ( gehört 1/2 Haus) und Schwester (1/4 Haus ) übertragen ihre Anteile komplett auf den Bruder, Schwester verzichtet dadurch auf ihren Erbteil von einem weiteren 1/4 Haus. Dieses wurde notariell beglaubigt.
    Super 1 1/4-tel Haus - Vielleicht bin ich zu sehr Fachidiot, um diese Beschreibung zu verstehen (Gehöre nämlich auch zu den Blöden, die das hier nicht verstehen - an alle anderen Blöden: Muss man aber auch nicht verstehen !). Evtl. ist aber die Schwester die gleiche Person wie die Frau im ersten Satz. Und beglaubigt wurde hier sicherlich nix - allenfalls beurkundet. Und was Du hier mit arglisiger Täuschung willst, erschließt sich mir auch nicht.

    Ich glaube aber Du meinst Folgendes: Die Schwester erhält aus dem Erbgang von Ihrem Bruder ein halbes Haus und möchte vom Wert des Hauses nun die Schuld die Ihr Burder Ihr gegenüber in Form der Sanierungsverpflichtung hatte, in Abzug bringen. Wobei das Finanzamt der Meinung ist, dass es diese Verpflichtung nicht gibt, weil die Formerfordernisse beim Eingehen der Verpflichtung nicht eingehalten wurden.

    Ist dies Dein Begehr ??????????????????????
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  2. #2
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Ich glaube aber Du meinst Folgendes: Die Schwester erhält aus dem Erbgang von Ihrem Bruder ein halbes Haus und möchte vom Wert des Hauses nun die Schuld die Ihr Burder Ihr gegenüber in Form der Sanierungsverpflichtung hatte, in Abzug bringen. Wobei das Finanzamt der Meinung ist, dass es diese Verpflichtung nicht gibt, weil die Formerfordernisse beim Eingehen der Verpflichtung nicht eingehalten wurden.

    Ist dies Dein Begehr ??????????????????????
    So siehts in etwa aus .

    Der Notarvertrag ist eindeutig zu Gunsten der Bausparkasse verfasst, damit der Bruder möglichst leicht und günstig an die zum Ausbau benötigten Darlehen gekommen ist. Wohnrechte der Mutter und der Schwester treten vor den einzutragenden Grundschulden zurück. Und da der private Vertrag "ausgegliedert" wurde, hat man auch hier meiner Meinung nach das Grundbuch für die Darlehen bewusst geschönt.
    Es grüßt, Gerd G.

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