Mal wieder eine Frage an die Juristen und Steuerrechtler:
In einem privaten Vertrag verpflichtet sich der Bruder seiner Schwester eine Wohnung zu sanieren und auszubauen. Dafür hatte die Schwester vorher notariell auf ihren Erbteil an einem Mehrfamilienwohnhaus verzichtet. Zum Ausbau kam es dann allerdings nicht, weil der Bruder verstarb.
Das Finanzamt erkennt den privaten Vertrag jedoch nicht an, da er nicht notariell beglaubigt wurde. Dies wurde damals bewusst gemacht, um Notarkosten ( Ausbaukosten ca. 75000 Euro) zu sparen, was jetzt allerdings zu erhöhter Erbschaftsteuer führt.
Das Netz hilft hier bei der Gültigkeit von Privatverträgen nicht wirklich weiter und in unserer Rechtsschutzversicherung ist Erbrecht ausgeschlossen.
Warum sollte so ein Vertrag eigentlich nicht gültig sein ?
Danke für euere Hilfe.
Ergebnis 1 bis 20 von 21
Baum-Darstellung
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15.08.2011, 15:48 #1
Privatrechlicher Vertrag gültig ?
Es grüßt, Gerd G.
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