Ich kenne den Inhalt des mit dem Makler offensichtlich geschlossenen Alleinauftrags nicht.
Viele solcher Verträge lassen aber einen entschädigungslosen Verkauf durch den Eigentümer zu.
Im Übrigen kann der Makler den Eigentümer nicht verpflichten, die Immobilie zu verkaufen, egal, was in seinem Maklervertrag steht.
Deshalb könnte man bis Dezember warten.
Zur Sicherung wäre es möglich, sich ein - zwingend notariell beurkundetes - Kaufangebot geben zu lassen.
Wenn dies dann im Dezember angenommen würde, wäre der Makler auch draußen.
Und selbst wenn der Eigentümer nur mit Entschädigung für den Makler verkaufen kann, heißt das ja nicht, dass er von einem Verkauf erfahren muss.
Denkbar wäre auch, einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag bereits jetzt zu schließen, also ein solcher, der erst nach Dezember wirksam wird.
Die Bedingung könnte die vollständige Kaufpreiszahlung sein. Dann wird eben der letzte fehlende Euro erst im Dezember gezahlt.
Datum des erst dann wirksamen Kaufvertrages und die Grundbuchänderung lägen dann terminlich auch erst in einem Zeitraum ab Dezember.
Dies mal spontan ... es gibt bestimmt noch mehr Lösungen![]()
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Thema: Maklercourtage
Baum-Darstellung
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12.08.2011, 20:26 #11Mit bestem Gruß
Klaus





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