Zitat Zitat von pfandflasche Beitrag anzeigen
leider sind klagen wegen lärm verursacht durch spielende kinder ja nicht mehr....sagen wir..."zulassungsfähig"....der rechtsweg bleibt einem lärmgeplagten seit neuestem verschlossen.

eine mögliche folge könnte die sein:

die kleine anna-lena nutzt diese hüpfburg....und leider,leider bricht sie sich dabei den hals...so nett am fünften halswirbel...bleibt also lebenslang ein fall für die versicherungsleistungen dieses wunderbaren landes...die eltern verklagen daraufhin den aufsteller der hüpfburg....und vielleicht erstreckt sich die haftung auf alle eigentümer der anlage...bin kein anwalt..nur so ein gedanke....
Selten so 'nen Scheiß gelesen!