Hallo,
ist es zulässig das auf einem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft ohne Nachfrage eine Hüpfburg aufgestellt werden darf? Wer zahlt für die Folgeschäden?
Dank im Voraus.
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Thema: Hüpfburg
Baum-Darstellung
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09.08.2011, 13:00 #1
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Hüpfburg
Gruß
Roland
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