da der garten gemeinshaftseigentum ist, würde ich mir immer die zustimmung der anderen ET´s einholen.
wenn durch die hüpfburg schäden im garten entstehen sollten, haftet m.E. der aufsteller einer solchen hüpfburg.
sollte aber im ernstfall ein jurist klären.
Ergebnis 1 bis 20 von 20
Thema: Hüpfburg
Baum-Darstellung
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09.08.2011, 13:46 #4what goes around comes around




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